BFH: Was bei der Betriebsfeier als Arbeitslohn anzusetzen ist

Der Bundesfinanzhof hatte über die Aufwendungen eines Arbeitgebers anlässlich einer Betriebsfeier zu entscheiden. Die steuerrechtlich korrekte Einordnung ist nicht ganz trivial.
Der Bundesfinanzhof hatte über die Aufwendungen eines Arbeitgebers anlässlich einer Betriebsfeier zu entscheiden. Die steuerrechtlich korrekte Einordnung ist nicht ganz trivial.