Arbeitgeber müssen betriebliche Eingliederung auch wiederholt anbieten
Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen, die lange arbeitsunfähig erkrankt sind, schützt seit 2004 das betriebliche Eingliederungsmanagement vor einer Entlassung. Dieses greift, wenn Angestellte länger als sechs Wochen krankheitsbedingt fehlen. Die Parteien sollen in dem Verfahren gemeinsam nach „milderen“ Lösungen suchen und gegebenenfalls die spezifischen Arbeitsumstände für Betroffene verändern.