Bundesregierung will Bundesdatenschutzgesetz ändern

Es stand bereits im Koalitionsvertrag, jetzt soll ein Gesetzesentwurf zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) folgen. Unter anderem soll es Unternehmen und Forschungseinrichtungen künftig möglich sein, nur mehr mit einer Landesdatenschutzbehörde zu tun haben, selbst bei länderübergreifenden Vorhaben.
Sonderkündigungsschutz für Datenschutzbeauftragte europarechtskonform

Verpflichtend bestellten Datenschutzbeauftragten können Unternehmen nur außerordentlich aus wichtigem Grund kündigen. Dieser besondere Kündigungsschutz ist europarechtskonform. Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts (BAG) und des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) spiegeln die enorme Bedeutung des Datenschutzes wider.