Batman entfaltet Unterscheidungskraft

Im Streit um das Batman-Logo stellt der Europäische Gerichtshof (EuGH) in einem Urteil noch einmal klar, was unter dem Begriff „Unterscheidungskraft“ einer Marke zu verstehen ist. Die Gesellschaft Commerciale Italiana Srl. hatte diese im Falle der schwarzen Fledermaus vor ovalem Hintergrund bestritten und vom Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) dessen Nichtigerklärung verlangt.