Holzvermarktung: Land verstößt gegen Kartellrecht

Das Oberlandesgericht Stuttgart hat entschieden, dass das Bundesland Baden-Württemberg über einen Zeitraum von fast vierzig Jahren bei der Vermarktung von Rundholz gegen das Kartellrecht verstoßen hat. Folge könnten hohe Schadensersatzleistungen gegenüber Sägewerken sein.