Investitionsprüfung: Bundeswirtschaftsministerium durfte Erwerb nicht untersagen
Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden: Das Bundeswirtschaftsministerium durfte den Erwerb eines deutschen Medizinprodukteherstellers durch ein chinesisches Unternehmen nicht untersagen. Es hatte die Erteilung der Unbedenklichkeitsbescheinigung verweigert, hatte aber das chinesische Unternehmen nicht ordnungsgemäß angehört und zudem Fristen versäumt.