Keine wesentliche Änderungder Tätigkeit

Die Zulassung als Syndikusrechtsanwalt oder als Syndikusrechtsanwältin bleibt im Falle eines Betriebsübergangs bestehen, wenn sich dabei keine wesentlichen Änderungen der Tätigkeit ergeben. Insofern bedarf es keines Aufhebungs- und neuerlichen Zulassungsbescheids.

KI im Personalwesen – Chancenund Risiken

Künstliche Intelligenz (KI) soll die HR-Welt effizienter, schneller und objektiver machen. Doch wenn Algorithmen etwa Lebensläufe analysieren, können potenzielle Biases im Recruiting genauso aufgedeckt wie verstärkt werden. Ist KI also der Schlüssel zu faireren und besseren Entscheidungen – oder doch eher eine unkalkulierbare Blackbox?

Umgestaltung der juristischen Ausbildung gefordert

In einer gemeinsamen Erklärung verlangen Bundesrechtsanwaltskammer, der Bundesverband rechtswissenschaftlicher Fachschaften, der Deutsche Anwaltsverein, der Deutsche Juristinnenbund und die Neue Richtervereinigung eine neue Konzeption der juristischen Ausbildung.