SAP-Aufsichtsrat: Es muss beim getrennten Wahlverfahren bleiben

Die Umwandlung eines Unternehmens von einer Aktiengesellschaft in eine Societas Europaea darf den Einfluss von Arbeitnehmervertretern nicht schwächen. Prägende Elemente der Einflussmöglichkeit durch Arbeitnehmer müssen erhalten bleiben.
SAP: Wahlgang für Gewerkschaftsvertreter in Aufsichtsrat muss wohl bleiben

Bei der Umwandlung einer deutschen Aktiengesellschaft in eine Societas Europaea (SE) geht es immer auch um die Mitbestimmung seitens der Arbeitnehmer und deren mögliche Beschneidung. Einen Sonderfall liefert die SAP SE, die 2014 aus der Umwandlung aus der AG hervorgegangen ist.
Aufsichtsrat muss bei Übernahmeangebot satzungsgemäße Stärke haben

§ 104 des deutschen Aktiengesetzes regelt die Vorgehensweise für den Fall, dass der Aufsichtsrat nicht die zur Beschlussfähigkeit nötige Anzahl von Mitgliedern aufweist. Das Oberlandesgericht Frankfurt hatte jetzt einen Sonderfall zu klären und äußerte sich zum Thema „dringender Fall“. Dann ist nämlich der Aufsichtsrat auch vor Ablauf der Dreimonatsfrist per gerichtlicher Bestellung auf die satzungsmäßig vorgesehene Zahl zu ergänzen.
Von einer Umgehung des Aufsichtsrats ist dringend abzuraten

Ein Aufsichtsratsmitglied ist gesetzlicher Vertreter einer Firma. Die schließt mit der AG Beraterverträge ab, ohne den Aufsichtsrat zu konsultieren. Jetzt will die AG die gezahlten Beträge zurück. Zurecht?