Aufhebungsvertrag unter Vorbehalt der sofortigen Annahme nicht per se ungültig
Möglicherweise ungewöhnlich, aber deshalb nicht unbedingt unrechtmäßig: Ein arbeitsrechtlicher Aufhebungsvertrag kann gültig sein, auch wenn ein Arbeitgeber den Abschluss von der sofortigen Annahme des Angebots abhängig macht. Wie so oft entscheiden die Umstände des Einzelfalls.