Beweislast der AU erschüttert: Substantiierter Vortrag erforderlich

Ist der Beweiswert einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung erschüttert, ist es wieder an dem Arbeitnehmenden, mit entsprechend substantiiertem Vortrag darzulegen, warum er nicht zur Arbeit erscheinen konnte. Entsprechende Grundsätze hat das Landesarbeitsgericht Mecklenburg-Vorpommern jetzt noch einmal aufgestellt.