Keine Pflicht zur Nutzung des beA

Syndikusrechtsanwälte, die für einen Verband Rechtsdienstleistungen gegenüber Verbandsmitgliedern erbringen, können im Rechtsverkehr das eigene elektronische Anwaltspostfach (beA) als auch das elektronische Bürger- und Organisationspostfach (eBO) des Verbands nutzen. Das hat das Bundesarbeitsgericht entschieden.
Keine Fristwahrung via Entfristungsklage

Die parallele Durchführung einer arbeitsrechtlichen Entfristungsklage führt nicht dazu, dass die im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) und Arbeitsgerichtsgesetz (ArbGG) geregelten Ausschlussfristen eingehalten sind. Europarechtswidrig sind die entsprechenden Vorschriften ebenfalls nicht, wie das Landesarbeitsgericht München festhält.