Ausgleichsanspruch des Arbeitgebers für Minusstunden bei Freistellung?

Verlangt ein Arbeitgeber nach Auflösung des Arbeitsverhältnisses von seinem Arbeitnehmer den finanziellen Ausgleich von Minusstunden, so muss das vorher ausdrücklich arbeitsvertraglich zwischen den Parteien vereinbart sein.
Alles Gute!

Streit ums Arbeitszeugnis: Wenn ein Arbeitnehmer oder eine Arbeitnehmerin insgesamt eine „gute“ Bewertung bekommt – wie verhält es sich dann mit den Formeln zum Bedauern und den guten Wünschen? Besteht ein Anspruch darauf, dass sie aufgenommen werden? Den Fall hatte ein Arbeitsgericht in München – und dann sogar noch das Landesarbeitsgericht zu entscheiden.