Es wird Zeit für das neue Arbeitszeitgesetz

Seit Mitte April des vergangenen Jahres liegt der Referentenentwurf des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BAMS) zur Änderung des Arbeitszeitgesetzes vor. Mitte Oktober gab es im Ausschuss für Arbeit und Soziales des Deutschen Bundestages eine Anhörung zum Thema, sonst ist von gesetzgeberischer Seite nicht mehr viel gekommen. Das ist unverständlich.

Betriebsrat hat Initiativrecht für Gestaltung der Arbeitszeiterfassung

Das Landesarbeitsgericht in München hat entschieden, dass ein Betriebsrat eine Regelung dazu erzwingen kann, wie in einem Unternehmen die Arbeitszeiten der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erfasst werden. Die Entscheidung über die beste Art der Zeiterfassung sei Gegenstand der Mitbestimmung des Betriebsrates.

Unternehmen haben noch Probleme mit Arbeitszeiterfassung

Wie der Bitkom festgestellt hat, tut sich ein großer Teil der Unternehmen in Deutschland mit der Umstellung auf die nach dem Beschluss vom Bundesarbeitsgericht (BAG) im September 2022 geforderte Arbeitszeiterfassung schwer. Viele wünschen sich, dass der Gesetzgeber die Flexibilität erhöht und den Aufwand geringer macht.