Es wird Zeit für das neue Arbeitszeitgesetz

Seit Mitte April des vergangenen Jahres liegt der Referentenentwurf des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BAMS) zur Änderung des Arbeitszeitgesetzes vor. Mitte Oktober gab es im Ausschuss für Arbeit und Soziales des Deutschen Bundestages eine Anhörung zum Thema, sonst ist von gesetzgeberischer Seite nicht mehr viel gekommen. Das ist unverständlich.

Arbeit auf Abruf: Per Gesetz 20 Stunden in der Woche

Das Gesetz ist eindeutig: Wenn Arbeitgeber und Arbeitnehmer die zu erbringende Leistung vom Arbeitsanfall abhängig machen, sind sie gehalten, eine bestimmte Dauer der wöchentlichen Arbeitszeit im Vertrag festzulegen. Wenn sie dies nicht tun, gilt eine Arbeitszeit von 20 Wochenstunden als vereinbart.