Kaffee getrunken, verschluckt, gestürzt: Arbeitsunfall

Wenn ein Arbeitnehmer sich beim Kaffeetrinken am Arbeitsplatz verschluckt und daraufhin stürzt und sich verletzt, kann das einen Arbeitsunfall darstellen. Das hat das Landessozialgericht Sachsen-Anhalt entschieden.
Wann beginnt im Homeoffice der Unfallversicherungsschutz?

Immer mehr Menschen arbeiten von zu Hause aus. Diese Tendenz hat die Corona-Pandemie verstärkt. Damit gehen einige knifflige rechtliche Fragestellungen einher. Zur Frage, ob es einen „Betriebsweg“ daheim gibt, hat sich jetzt das Bundessozialgericht geäußert. Davon hängt die wichtige Frage ab, wo der Unfallversicherungsschutz beginnt.