Annahmeverzug nach fristloser Kündigung trotz fehlendem Arbeitsangebot
Spricht der Arbeitgeber eine fristlose Änderungskündigung aus und es ist offensichtlich, dass das Angebot zur Weiterbeschäftigung nicht ernst gemeint ist, gerät dieser in Annahmeverzug – und zwar ohne, dass der Angestellte seine Arbeitskraft anbieten muss. Das hat das Bundesarbeitsgericht in Abweichung der Rechtsansicht der Vorinstanzen jetzt entschieden.
Arbeitgebender nach Vorlage negativen PCR-Tests im Annahmeverzug
Ein Arbeitnehmer kehrte aus einem Corona-Risikogebiet zurück, unterzog sich zwei PCR-Tests, die beide negativ waren, und bekam vom Arzt Symptomfreiheit attestiert. Trotzdem untersagte sein Arbeitgeber für 14 Tage das Betreten des Betriebsgeländes und zahlte für die Zeit keinen Lohn. Basis dafür war das interne Hygienekonzept. Das war nicht rechtens.