Keine Eile bei der Suche nach einem neuen Job

Eine Arbeitgeberin kündigt einem Angestellten ordentlich und stellt ihn frei. Handelt es sich seinerseits um böswilliges Unterlassen anderweitigen Verdienstes, wenn er sich vor Ablauf der Kündigungsfrist nicht um ein neues Arbeitsverhältnis bemüht? Nein, sagt das Bundesarbeitsgericht.