BGH: Amazon hat überragende marktübergreifende Bedeutung

Der Bundesgerichtshof hat per Beschluss Amazons überragende marktübergreifende Bedeutung für den Wettbewerb bestätigt. Es ist die erste Entscheidung, in der der Kartellsenat des BGH über eine Beschwerde gegen Feststellung des Bundeskartellamts im Sinne des § 19a des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (GWB) entschieden hat.
Amazon muss Werbearchiv öffentlich zugänglich machen

Laut einem Beschluss des Vizepräsidenten des Europäischen Gerichtshofes muss Amazon ein Werbearchiv mit detaillierten Informationen über die Online-Werbung öffentlich zugänglich machen.
Bezahlte Kundenrezensionen müssen als solche erkennbar sein

Jeder, der das Internet zum Kauf von Produkten oder auch zum Buchen von Urlauben nutzt, kennt sie – Bewertungen von anderen Kunden inklusive Sternevergabe. Um sie ist eine richtiggehende Industrie entstanden, sie sind käuflich. Wer solche eingekauften Bewertungen verwenden möchte, muss diese für Konsumenten kenntlich machen.