Inflationsausgleich steht auch Arbeitnehmern in Passivphase der Altersteilzeit zu

Ein teilzeitbeschäftigter Arbeitnehmer darf wegen der Teilzeitarbeit nicht schlechter behandelt werden als ein vergleichbarer vollzeitbeschäftigter Arbeitnehmer. Das gilt auch im Hinblick auf den Inflationsausgleich in der Passivphase, so das Bundesarbeitsgericht.
Syndizi in Frührente

Der Anwaltsgerichtshof in Berlin (AGH) hat entschieden, dass die Zulassung als Syndikusrechtsan-wältin oder -anwalt auch während der passiven Phase der vertraglich vereinbarten Altersteilzeit
bestehen bleibt. Die Rechtsanwaltskammer in Berlin war da anderer Ansicht gewesen.