Ende der Willkür bei angeblichen Preissenkungen

Der Europäische Gerichtshof hat mit einem Urteil Tricksereien mit angeblichen Preissenkungen von Händlern einen Riegel vorgeschoben. Bemessungsgrundlage für ein Sparangebot muss der niedrigste Preis der letzten 30 Tage sein – auch wenn das Produkt in der Zwischenzeit mehr gekostet hat.