Fehlen von Soll-Angaben: Massenentlassungsanzeige unwirksam?

Im Falle einer geplanten Massenentlassung treffen Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen nach dem Kündigungsschutzgesetz bestimmte Anzeigepflichten. Der Verstoß gegen Soll-Angaben mach die Anzeige bei der Agentur für Arbeit nicht per se unwirksam. Das entschied das Bundesarbeitsgericht und hob das Urteil der Vorinstanz auf.