Annahmeverzug nach fristloser Kündigung trotz fehlendem Arbeitsangebot
Spricht der Arbeitgeber eine fristlose Änderungskündigung aus und es ist offensichtlich, dass das Angebot zur Weiterbeschäftigung nicht ernst gemeint ist, gerät dieser in Annahmeverzug – und zwar ohne, dass der Angestellte seine Arbeitskraft anbieten muss. Das hat das Bundesarbeitsgericht in Abweichung der Rechtsansicht der Vorinstanzen jetzt entschieden.
Kündigung während der Elternzeit kann wirksam sein
Seit 2016 existiert das „besondere elektronische Anwaltspostfach“, beA, seit 2018 besteht eine passive Während der Elternzeit darf ein Arbeitgebender seinen Arbeitnehmenden grundsätzlich nicht ordentlich kündigen. Diese genießen in dieser Lebensphase einen besonderen Schutz. Eine Ausnahme besteht nur, wenn die zuständige Behörde die Kündigung für zulässig erklärt, weil etwa die Weiterbeschäftigung nicht zumutbar ist. Die Hürden sind indes hoch.