Adidas: Irreführende Werbeaussagen zur Klimaneutralität

Das Landgericht Nürnberg-Fürth verurteilte den Sportartikelhersteller zur Unterlassung der Aussagen und Erstattung vorgerichtlicher Abmahngebühren. Adidas habe nicht konkret genug ausgeführt, wie es die Klimaneutralität erreichen will. Geklagt hatte die Deutsche Umwelthilfe.
Unternehmen dürfen Gewerkschaften Herausgabe von Mailadressen verweigern

Ein Arbeitgeber ist nicht verpflichtet, der für ihn tarifzuständigen Gewerkschaft die dienstlichen E-Mail-Adressen seiner Arbeitnehmer zum Zweck der Mitgliederwerbung herauszugeben. Das hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) entschieden. Geklagt hatte die Industriegewerkschaft Bergbau, Chemie, Energie (IG BCE) gegen Adidas.