Keine Klage eines Gesellschafters im eigenen Namen gegen Fremdgeschäftsführer
Wie der Bundesgerichtshof entschieden hat, kann der Gesellschafter einer GmbH Ansprüche der Gesellschaft aus § 43 Abs. 2 GmbH gegen ihren Fremdgeschäftsführer grundsätzlich nicht im eigenen Namen geltend machen. Im Mittelpunkt des Geschehens standen Forderungsausfälle auf Seiten der GmbH in Höhe von knapp einer Million Euro.