5G-Frequenzvergabe 2019 war rechtswidrig
Das Verwaltungsgericht Köln hat entschieden, dass die Entscheidung der Präsidentenkammer der Bundesnetzagentur über die Vergabe- und Auktionsregeln für die 2019 durchgeführte Versteigerung der für den 5G-Mobilfunk besonders geeigneten Frequenzen rechtswidrig war. Damit steht fest, dass die Politik auf eine unabhängige Behörde in unzulässiger Weise Einfluss genommen hat.