Möglichkeit zur virtuellen Hauptversammlung soll dauerhaft bleiben
Das Bundesministerium der Justiz hat am 10. Februar einen Referentenentwurf veröffentlicht, mit dem es die virtuelle Hauptversammlung als dauerhafte Regelung im Aktiengesetz etablieren möchte. Der Entwurf ist an die Länder und Verbände gegangen. Diese haben bis zum 11. März Gelegenheit zur Stellungnahme.