Spiegelbild der ökonomischen Entwicklung

In der aktuellen zwölften Auflage der Kanzleimonitor-Studie sind 9.686 Empfehlungen aus 649 Unternehmen abgebildet. Die wichtigsten Rechtsgebiete bleiben das Arbeitsrecht, das Gesellschaftsrecht sowie der Bereich Merger & Acquisition. Die Spitzenplätze im Gesamtranking der Sozietäten behaupten CMS Deutschland, Gleiss Lutz und Freshfields.
vom 11. November 2024
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Die Herausforderungen für In-house-Juristen und -Juristinnen nehmen angesichts der vielfältigen regulatorischen Maßnahmen der Gesetzgeber auf europäischer und nationaler Ebene, der gespannten weltpolitischen Lage mit unmittelbaren Auswirkungen auf Unternehmen und ihre Rechtsabteilungen sowie aufgrund sich ändernder Geschäftsmodelle zu. Sie müssen sich zudem in immer kürzeren Abständen auf neue Sachverhalte einstellen. Nicht zuletzt wächst auch der Kostendruck und in vielen Fällen wünscht die Geschäftsleitung heute eine höhere Effizienz bei der Erfüllung der Aufgaben. Umso wichtiger ist es, schnell zuverlässige, vertrauenswürdige und kompetente Partner an seiner Seite zu wissen. „Der Kanzleimonitor und die Darstellung der Umfrageergebnisse vereinfacht und beschleunigt seit rund zwölf Jahren die Entscheidungsfindung im Hinblick auf den richtigen Partner. Er hebt diese vor allem aber auch auf eine neue Qualitätsstufe, ganz im Sinne des partnerschaftlichen, vertrauensvollen und erfolgreichen Zusammenwirkens von der ersten Minute bis zum Abschluss eines Falles“, betont Dr. Michael Henning, Geschäftsführer des Deutschen Instituts für Rechtsabteilungen und Unternehmensjuristen (diruj) und Herausgeber der Studie. „Ausschließlich Unternehmensjuristinnen und Unternehmensjuristen können an der Studie teilnehmen. Insofern gelingt es uns, ein unverfälschtes Bild erfolgreicher Zusammenarbeit zwischen ‚In-house‘ und externer Kanzlei zu zeichnen.“ In diesem Jahr sind im Kanzleimonitor 9.686 Empfehlungen aus 649 Unternehmen in der Bundesrepublik abgebildet, so viele wie noch nie seit Beginn der jährlich stattfindenden Erhebung im Jahr 2013. Die Teilnehmenden verteilen sich auf 28 Branchen und decken vom DAX-Konzern bis zum Familienbetrieb alle Größenordnungen ab. Die Bewertungen erfolgen in 32 Rechtsgebieten, die Bezug zu Wirtschaft und Unternehmen haben. „Daraus ergibt sich ein wertvoller Einblick in die bundesweit in den Sozietäten vorhandene und vor allem in der Praxis nachgewiesene juristische Expertise und Beratungsdienstleistung“, sagt Michael Henning. „Es ist eine belastbare Aussage, wer sich immer wieder als Wegweiser im zunehmenden Regulierungsdickicht bewährt und gemeinsam mit den Legal Departments komplexe Sachverhalte im Sinne der strategischen Ausrichtung des dahinterstehenden Unternehmens löst.“ Die Studie erreicht eine breite und repräsentative Basis in der deutschen Wirtschaft. Die stärkste Branche ist auch in der Ausgabe 2024/2025 der zusammengefasste Wirtschaftszweig Versicherungen und Finanzdienstleistungen. Dieser erreicht einen Anteil von 9,4 Prozent aller teilnehmenden Unternehmen und ist damit nur knapp schwächer vertreten als im Vorjahr (9,5 Prozent). Rang zwei verteidigen die Unternehmen aus dem Dienstleistungsgewerbe, allerdings mit erneut rückläufigen Anteil, dieser ging um 0,2 Punkte von 8,5 bei der letzten Erhebung auf jetzt 8,3 Prozent zurück. In der letzten Kampagne rückte der Bereich IT und Telekommunikation auf den dritten Platz vor. Diesen Rang belegt die Branche auch in der diesjährigen Erhebung. Der Bereich Maschinenbau, Anlagen und Apparaturen wiederholt sein Ergebnis aus dem Vorjahr – 6,3 Prozent Anteil bedeuten Platz vier. Leicht von 5,6 auf jetzt 5,7 Prozent zugelegt hat das fünftplatzierte Segment Automotive. Leicht nachgegeben hat der Tabellensechste, Elektrotechnik und Elektronik, von 5,6 Prozent 2023/2024 auf 5,4 Prozent in der diesjährigen Ausgabe. Platz sieben bestätigen die Versorger mit 5,1 Prozent. Dahinter macht die Handelsbranche, zu der auch der Einzelhandel und der Versandhandel gehören, einen kleinen Sprung. Deren Anteil am Gesamtresultat wächst um 0,5 Prozentpunkte von 4,4 auf 4,9 Prozent an, damit liegt sie jetzt gleichauf mit Pharma, Biotechnologie und Medizintechnik. Die Top Ten komplettiert in diesem Jahr die Immobilienwirtschaft mit einem Anteil von 4,2 Prozent.

Podest bei den Rechtsgebieten bleibt gleich

8,9 Prozent der empfohlenen Sozietäten sowie Einzelrechtsanwältinnen und -anwälte lassen sich dem Arbeitsrecht zuordnen. Der Bereich kann also Platz eins verteidigen. Erst im vergangenen Jahr verdrängte das Arbeitsrecht das Gesellschaftsrecht vom Platz an der Sonne. Absolut ging die Zahl von 905 Empfehlungen auf 877 zurück, verglichen mit den 679 Empfehlungen aus der zehnten Ausgabe des Kanzleimonitors ist das aber eine Stabilisierung auf hohem Niveau. Rang zwei belegt wie im Vorjahr das Gesellschaftsrecht, auf das acht Prozent der Empfehlungen entfielen – beziehungsweise 793. Eine deutliche Steigerung im Vergleich zum Vorjahr erreichte das M&A-Segment, auf das nach 620 Empfehlungen in der elften Ausgabe des Kanzlei­monitors nun wieder 720 entfallen, das entspricht einem Anteil in Höhe von 7,3 Prozent. Hinter dem seit Jahren dort verharrenden Spitzentrio konnte das Datenschutzrecht seinen im Vorjahr erreichten vierten Rang behaupten. Der Anteil bei den Empfehlungen bleibt nach den 6,2 Prozent im Vorjahr in der aktuellen Ausgabe mit 6,3 Prozent gefestigt. Leichte Zuwächse verzeichnet auch das Kartellrecht als Fünftplatzierter, das von 5,7 Prozent wieder die Sechs-Prozent-Marke erreicht. Mit den Zahlen macht das Kartellrecht einen Platz gut. Gleiches gelingt dem Bereich Compliance, jetzt neu auf Rang sechs mit 5,6 Prozent der Anteile und 548 Empfehlungen. Die Compliance kletterte in der Tabelle in den vergangenen Jahren immer weiter nach oben, das unterstreicht angesichts zunehmender regulatorischer Maßnahmen auf EU– und nationaler Ebene die gewachsene Bedeutung der Expertise auf diesem Gebiet, sowohl unternehmensseitig wie auch auf Sozietätsebene. Von fünf auf sieben zurückgefallen ist das Aktien- und Konzernrecht, dessen Anteil gerechnet auf alle Empfehlungen von 5,8 auf 5,3 Prozent fiel. Allerdings hatte der Bereich erst letztes Jahr einen Riesenzuwachs erzielt und konsolidiert sich nunmehr etwas. Die Top Ten bei den Rechtsgebieten komplettieren der Gewerbliche Rechtschutz mit 4,4 Prozent und 433 Empfehlungen, das Vertragsrecht (4,1 Prozent und 409 Empfehlungen) sowie Litigation und ADR mit 3,8 Prozent und 378 Empfehlungen. Das Vertragsrecht stagniert in der Bedeutung seit geraumer Zeit etwas, vor zwei Jahren war die Bedeutung noch wesentlich höher, binnen dieser Zeit ist der Anteil an allen Empfehlungen von 5,3 auf 4,1 Prozent gefallen.

 

CMS Deutschland stärkt seine Position an der Spitze
 
Bei der Gesamtauswertung über alle Rechtsgebiete hinweg bestätigt CMS Deutschland mit 372 Empfehlungen die Spitzenposition. Den im Vorjahr erreichten zweiten Platz verteidigt Gleiss Lutz mit 313 Empfehlungen. Den dritten Platz sichert ebenfalls wie im Vorjahr – Freshfields mit 261 Empfehlungen. Freshfields hat im Sinne einer stärkeren Internationalisierung eine Verkürzung in der Firmierung vorgenommen, im Buch taucht noch der Name Freshfields Bruckhaus Deringer auf. Dahinter tauschen im Vergleich zum Vorjahr Noerr (jetzt Rang vier) und KPMG Law (jetzt Rang fünf) die Plätze. Nachfolgend kommt es zu einigen Verschiebungen: Nach Platz zehn im Vorjahr erreicht Hogan Lovells dieses Jahr den sechsten Platz. Ein noch größerer Sprung gelingt Linklaters, die Sozietät klettert von Platz 15 auf Rang sieben. Die Top Ten komplettieren Oppenhoff, Heuking und TaylorWessing. Im Rahmen der Best-in-Class-Wertung kommt CMS Deutschland in der aktuellen Ausgabe sowohl bei der Anzahl an Top-Drei-Platzierungen als auch bei der Anzahl an Top-Fünf-Platzierungen auf den ersten Platz. Bei den Top-Drei-Platzierungen kommt Freshfields auf Rang zwei, gefolgt von Gleiss Lutz, KPMG Law, Noerr, Linklaters, klinkert.partners, envitec.law und TaylorWessing. Bei der Anzahl der Top-Fünf-Platzierungen reihen sich hinter CMS Deutschland in dieser Reihenfolge Noerr, Gleiss Lutz, Freshfields, KPMG Law, envitec.law, GvW, Dentons, Hogan Lovells und Oppenhoff ein. Die 100 Top-Rechtsanwältinnen und -anwälte stammen in diesem Jahr aus 69 verschiedenen Sozietäten. In dieser Reihenfolge stellen KPMG Law, Gleiss Lutz, Freshfields, Noerr, Norton Rose Fulbright sowie SZA Schilling, Zutt & Anschütz die meisten Vertreter. 
 
Im Arbeitsrecht steht Gleiss Lutz ganz oben 
 
Im Rechtsgebiet mit den meisten Empfehlungen, dem Arbeitsrecht, verteidigt Gleiss Lutz den im Vorjahr eroberten Spitzenplatz mit 35 Empfehlungen, Kliemt.Arbeitsrecht gelingt es aber, mit der gleichen Zahl aufzuschließen. Beide liegen knapp vor CMS Deutschland mit 33 Empfehlungen, Platz vier erreicht nach Rang acht im Vorjahr Pusch Wahlig Workplace Law. Fünfter ist Bluedex Labour Law. Rang sechs teilen sich Luther., seitz und vangard / Littler mit je 24 Empfehlungen. Platz neun geht an Taylor Wessing, Rang zehn belegen gemeinsam Heuking und Oppenhoff. Im Gesellschaftsrecht kann CMS Deutschland deutlich auf 42 Empfehlungen zulegen und erkämpft sich damit den Spitzenplatz, zwei Plätze gut auf den zweiten Rang macht Gleiss Lutz (38). KPMG Law schafft es wie im Vorjahr wieder auf das Podest und ist Dritter mit 31 Empfehlungen. Ein Sprung nach oben von acht im Vorjahr auf vier gelingt Noerr, gleiches schafft Heuking von neun fünf. Den sechsten Platz belegt Freshfields, gefolgt von Görg und Advant Beiten. Die Top Ten vervollständigen Oppenhoff sowie SZA Schilling, Zutt & Anschütz. Im Bereich M&A schafft es in diesem Jahr CMS Deutschland auf den ersten Platz, mit 40 Empfehlungen. Rang zwei schnappt sich KPMG Law mit 31 Empfehlungen, knapp vor den beiden Drittplatzieren Freshfields und Gleiss Lutz mit je 29. Dahinter bleibt es eng, erneut ein großer Sprung gelingt dem neuen Fünftplatzierten Noerr (25), auch Linklaters klettert einige Plätze auf Rang sechs (23). Der siebente Platz geht an Hengeler Mueller und Hogan Lovells mit je 22 Stimmen, neunter wird Luther, den zehnten Rang teilen sich Heuking und Taylor Wessing. Im Datenschutzrecht schafft es in diesem Jahr Osborne Clarke nach ganz oben, im letzten Jahr lag die Kanzlei noch knapp geschlagen auf dem zweiten Platz. 31 Empfehlungen entfielen auf den neuen Spitzenreiter. Den zweiten Rang belegen in der zwölften Ausgabe des Kanzleimonitors DPL Drewes Privacy Law und Taylor Wessing mit je 24 Stimmen. Nur knapp dahinter folgen Oppenhoff (23), GvW und Schürmann Rosenthal Dreyer (je 22) und CMS Deutschland mit 20 Empfehlungen. Die ersten Zehn komplettieren Latham & Watkins, Heuking und PwC Legal. Im Kartellrecht gehen die ersten drei Plätze in dieser Reihenfolge an Gleiss Lutz, Commeo und Freshfields Bruckhaus Deringer. 
 
 
Compliance: Gleiss Lutz vor CMS Deutschland und KPMG Law
 
Den aufstrebenden Bereich Compliance gewinnt in diesem Jahr Gleiss Lutz, vor den gleichauf liegenden CMS Deutschland und KPMG Law. Das Segment Außenhandel und Transportkontrolle dominiert Noerr, gefolgt von GvW und Friedrich Graf von Westphalen. Im Energiewirtschaftsrecht liegt seit Jahren bbh Becker Büttner Held mit großem Abstand vorne, Rang zwei nimmt Luther ein, den dritten Platz teilen sich Aecoute und Ritter Gent Collegen. Im Segment Finanzierung hat sich Freshfields Bruckhaus Deringer den Spitzenplatz zurückerobert, auf dem Podest finden sich außerdem Linklaters und gleichauf Clifford Chance sowie Latham & Watkins. Im Immobilien- und Baurecht stehen zum zweiten Mal in Folge Kapellmann Rechtsanwälte auf dem ersten Platz, Rang zwei geht an GSK Stockmann, Dritter ist Eversheds Sutherland. Im IT-Recht hat Osborne Clarke die Nase vorne, auf den Plätzen folgen GvW, CMS Deutschland und mit gleicher Empfehlungszahl TaylorWessing. Im Kapitalmarktrecht finden sich in dieser Reihenfolge Freshfields Bruckhaus Deringer, Linklaters und Hengeler Mueller auf dem Podest. Das Öffentliche Recht dominiert envitec.law vor Baumeister Rechtsanwälte und Advant Beiten. Rang eins im Steuerrecht belegt Flick Gocke Schaumburg, gefolgt von PwC Legal und KPMG Law. Die Liste im Strafrecht führt Roxin an, auf Platz zwei liegt Feigen Graf, Dritter sind VBB Rechtsanwälte. 
 
Die Studie Kanzleimonitor 2024/2025 ist in der Printversion zum Preis von 268 Euro (netto) oder 145 Euro (netto) als PDF-Version erhältlich. ■ Alexander Pradka 
Beitrag von Alexander Pradka

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