Die Herausforderungen für In-house-Juristen und -Juristinnen nehmen angesichts der vielfältigen regulatorischen Maßnahmen der Gesetzgeber auf europäischer und nationaler Ebene, der gespannten weltpolitischen Lage mit unmittelbaren Auswirkungen auf Unternehmen und ihre Rechtsabteilungen sowie aufgrund sich ändernder Geschäftsmodelle zu. Sie müssen sich zudem in immer kürzeren Abständen auf neue Sachverhalte einstellen. Nicht zuletzt wächst auch der Kostendruck und in vielen Fällen wünscht die Geschäftsleitung heute eine höhere Effizienz bei der Erfüllung der Aufgaben. Umso wichtiger ist es, schnell zuverlässige, vertrauenswürdige und kompetente Partner an seiner Seite zu wissen. „Der Kanzleimonitor und die Darstellung der Umfrageergebnisse vereinfacht und beschleunigt seit rund zwölf Jahren die Entscheidungsfindung im Hinblick auf den richtigen Partner. Er hebt diese vor allem aber auch auf eine neue Qualitätsstufe, ganz im Sinne des partnerschaftlichen, vertrauensvollen und erfolgreichen Zusammenwirkens von der ersten Minute bis zum Abschluss eines Falles“, betont Dr. Michael Henning, Geschäftsführer des Deutschen Instituts für Rechtsabteilungen und Unternehmensjuristen (diruj) und Herausgeber der Studie. „Ausschließlich Unternehmensjuristinnen und Unternehmensjuristen können an der Studie teilnehmen. Insofern gelingt es uns, ein unverfälschtes Bild erfolgreicher Zusammenarbeit zwischen ‚In-house‘ und externer Kanzlei zu zeichnen.“ In diesem Jahr sind im Kanzleimonitor 9.686 Empfehlungen aus 649 Unternehmen in der Bundesrepublik abgebildet, so viele wie noch nie seit Beginn der jährlich stattfindenden Erhebung im Jahr 2013. Die Teilnehmenden verteilen sich auf 28 Branchen und decken vom DAX-Konzern bis zum Familienbetrieb alle Größenordnungen ab. Die Bewertungen erfolgen in 32 Rechtsgebieten, die Bezug zu Wirtschaft und Unternehmen haben. „Daraus ergibt sich ein wertvoller Einblick in die bundesweit in den Sozietäten vorhandene und vor allem in der Praxis nachgewiesene juristische Expertise und Beratungsdienstleistung“, sagt Michael Henning. „Es ist eine belastbare Aussage, wer sich immer wieder als Wegweiser im zunehmenden Regulierungsdickicht bewährt und gemeinsam mit den Legal Departments komplexe Sachverhalte im Sinne der strategischen Ausrichtung des dahinterstehenden Unternehmens löst.“ Die Studie erreicht eine breite und repräsentative Basis in der deutschen Wirtschaft. Die stärkste Branche ist auch in der Ausgabe 2024/2025 der zusammengefasste Wirtschaftszweig Versicherungen und Finanzdienstleistungen. Dieser erreicht einen Anteil von 9,4 Prozent aller teilnehmenden Unternehmen und ist damit nur knapp schwächer vertreten als im Vorjahr (9,5 Prozent). Rang zwei verteidigen die Unternehmen aus dem Dienstleistungsgewerbe, allerdings mit erneut rückläufigen Anteil, dieser ging um 0,2 Punkte von 8,5 bei der letzten Erhebung auf jetzt 8,3 Prozent zurück. In der letzten Kampagne rückte der Bereich IT und Telekommunikation auf den dritten Platz vor. Diesen Rang belegt die Branche auch in der diesjährigen Erhebung. Der Bereich Maschinenbau, Anlagen und Apparaturen wiederholt sein Ergebnis aus dem Vorjahr – 6,3 Prozent Anteil bedeuten Platz vier. Leicht von 5,6 auf jetzt 5,7 Prozent zugelegt hat das fünftplatzierte Segment Automotive. Leicht nachgegeben hat der Tabellensechste, Elektrotechnik und Elektronik, von 5,6 Prozent 2023/2024 auf 5,4 Prozent in der diesjährigen Ausgabe. Platz sieben bestätigen die Versorger mit 5,1 Prozent. Dahinter macht die Handelsbranche, zu der auch der Einzelhandel und der Versandhandel gehören, einen kleinen Sprung. Deren Anteil am Gesamtresultat wächst um 0,5 Prozentpunkte von 4,4 auf 4,9 Prozent an, damit liegt sie jetzt gleichauf mit Pharma, Biotechnologie und Medizintechnik. Die Top Ten komplettiert in diesem Jahr die Immobilienwirtschaft mit einem Anteil von 4,2 Prozent.
Podest bei den Rechtsgebieten bleibt gleich
8,9 Prozent der empfohlenen Sozietäten sowie Einzelrechtsanwältinnen und -anwälte lassen sich dem Arbeitsrecht zuordnen. Der Bereich kann also Platz eins verteidigen. Erst im vergangenen Jahr verdrängte das Arbeitsrecht das Gesellschaftsrecht vom Platz an der Sonne. Absolut ging die Zahl von 905 Empfehlungen auf 877 zurück, verglichen mit den 679 Empfehlungen aus der zehnten Ausgabe des Kanzleimonitors ist das aber eine Stabilisierung auf hohem Niveau. Rang zwei belegt wie im Vorjahr das Gesellschaftsrecht, auf das acht Prozent der Empfehlungen entfielen – beziehungsweise 793. Eine deutliche Steigerung im Vergleich zum Vorjahr erreichte das M&A-Segment, auf das nach 620 Empfehlungen in der elften Ausgabe des Kanzleimonitors nun wieder 720 entfallen, das entspricht einem Anteil in Höhe von 7,3 Prozent. Hinter dem seit Jahren dort verharrenden Spitzentrio konnte das Datenschutzrecht seinen im Vorjahr erreichten vierten Rang behaupten. Der Anteil bei den Empfehlungen bleibt nach den 6,2 Prozent im Vorjahr in der aktuellen Ausgabe mit 6,3 Prozent gefestigt. Leichte Zuwächse verzeichnet auch das Kartellrecht als Fünftplatzierter, das von 5,7 Prozent wieder die Sechs-Prozent-Marke erreicht. Mit den Zahlen macht das Kartellrecht einen Platz gut. Gleiches gelingt dem Bereich Compliance, jetzt neu auf Rang sechs mit 5,6 Prozent der Anteile und 548 Empfehlungen. Die Compliance kletterte in der Tabelle in den vergangenen Jahren immer weiter nach oben, das unterstreicht angesichts zunehmender regulatorischer Maßnahmen auf EU– und nationaler Ebene die gewachsene Bedeutung der Expertise auf diesem Gebiet, sowohl unternehmensseitig wie auch auf Sozietätsebene. Von fünf auf sieben zurückgefallen ist das Aktien- und Konzernrecht, dessen Anteil gerechnet auf alle Empfehlungen von 5,8 auf 5,3 Prozent fiel. Allerdings hatte der Bereich erst letztes Jahr einen Riesenzuwachs erzielt und konsolidiert sich nunmehr etwas. Die Top Ten bei den Rechtsgebieten komplettieren der Gewerbliche Rechtschutz mit 4,4 Prozent und 433 Empfehlungen, das Vertragsrecht (4,1 Prozent und 409 Empfehlungen) sowie Litigation und ADR mit 3,8 Prozent und 378 Empfehlungen. Das Vertragsrecht stagniert in der Bedeutung seit geraumer Zeit etwas, vor zwei Jahren war die Bedeutung noch wesentlich höher, binnen dieser Zeit ist der Anteil an allen Empfehlungen von 5,3 auf 4,1 Prozent gefallen.