Ende Mai dieses Jahres veröffentlichte die Deutsche Fußball Liga (DFL) aktuelle Zahlen zu den Ausgaben für Spielervermittler der ersten Bundesliga der Herren. 192 Millionen Euro gaben demnach die Vereine, die in der Saison 2022/2023 in der höchsten Spielklasse vertreten waren, für die Dienstleistungen der Spielervermittler aus. Eintracht Frankfurt stellte in dem Zeitraum vom Kalenderjahr als Geschäftsjahr auf Spielzeit um, so dass hier nur sechs Monate einflossen. Das Gesamtergebnis würde ergo bei zwölf Monaten der Eintracht die 200-Millionen-Euro-Marke knacken. Die Top-Plätze ganz vorne belegen in dieser Rangliste wenig überraschend Bayern München mit 31,4 Millionen, RB Leipzig (29,4 Millionen), Borussia Dortmund (26,8 Millionen) und Bayer Leverkusen mit 22,1 Millionen Euro an Überweisungen auf das Konto der Spielervermittler. Auf Platz 18 taucht mit dem SV Werder Bremen ein echter Traditionsverein auf, der in den achtziger und neunziger Jahren in der Bundesliga ganz vorne dabei war und auch in Europa aufgrund seiner Erfolge einen hohen Bekanntheitsgrad hat. Die Diskrepanz zwischen den Teams ist im Ranking gewaltig. Werder verzeichnete 3,3 Millionen Euro an Ausgaben für Spielervermittler. Dr. Henning Hofmann ist seit fünfeinhalb Jahren bei den Grün-Weißen und agiert dort als Leiter Recht und Compliance. Er rückt die Zahlen ins rechte Licht: „Vor der Saison 2022/2023 waren wir nach einem Jahr Abstinenz gerade wieder aus der zweiten Liga aufgestiegen. Im Jahr davor hatten wir die Ausgaben für den Kader und dementsprechend auch für die Vermittler massiv gesenkt.“ Er betont, dass Werder in anderen Regalen schaut als die Spitzenklubs und es darum geht, junge und entwicklungsfähige Spieler für den Bremer Weg zu begeistern. Wirtschaftliche Vernunft prägt auch hier nach leidgeplagten Jahren des sportlichen Misserfolgs vor dem Wiederaufstieg und der Pandemie die Entscheidungen. „Vorhandene Mittel müssen wir intelligent einsetzen und fokussieren uns darauf, talentierte Spieler zu holen, die wirklich zu Werder passen.“ Bis ein Spieler sich das grünweiße Trikot tatsächlich überstreift, kann es mitunter ein weiter Weg sein. Scouting und Kaderplanung sind heute hochprofessionell, damit hat die Rechtsabteilung noch gar nichts zu tun. Wohl aber mit den Verhandlungen mit den Klubs und den Vermittlern, bis hin zur eigentlichen Transferabwicklung. Diese müssen etwa auch den einzelnen Verbänden angezeigt werden. „Wie intensiv ein Vorgang ist, hängt natürlich auch immer von der Gegenseite ab. Es ist nicht unüblich, dass wir dutzende Verhandlungsschleifen drehen, Verträge zigmal ausgetauscht werden, bis wir uns auf das Wording geeinigt haben“, sagt Hofmann. Komplexer ist es häufig dann, wenn ausländische Klubs, gegebenenfalls mit einem anderen rechtlichen Background, involviert sind. „Aus England bekommen wir dann auch mal einen Transfervertrag mit hunderten von Markups, mit denen wir uns auseinandersetzen müssen.“ Wenn es um Themen wie Bonizahlungen geht, kann das Ringen zäh sein. Oder auch bei auf den ersten Blick vermeintlich einfachen Definitionen – etwa, was ein Einsatz eines Spielers eigentlich ist, von dem Vergütungsleistungen abhängen. „Da gibt es viele Parameter und Kriterien.“ Hofmann berichtet, dass heutzutage nahezu jeder männliche Fußballprofi einen Spielerberater hat. Und auch im Bereich des Frauenfußballs werden es immer mehr, auch hier stellt Werder einen Bundesligisten. „Entsprechend hoch ist die Zahl an Beratern und Beratungsagenturen, mit denen wir tagtäglich zu tun haben“, so der Leiter Recht und Compliance. In der Zusammenarbeit komme es sehr auf ein vertrauensvolles Verhältnis an, auf Seriosität und Verbindlichkeit. Bei Werder Bremen herrschen klare Prinzipien, die finden Ausdruck etwa in der Compliance zu den Rechtsvorgaben der Sportverbände. Umgehungsgeschäfte kommen nicht in Frage. Es gibt klare Vergütungsstrukturen und eine hohe Transparenz dahingehend, wo die einzelnen Beträge hinfließen. „Außerdem genießt der Schutz Minderjähriger absolute Priorität“, betont Hofmann. Trotz aller Konkurrenz auf dem Spielfeld empfindet er die Zusammenarbeit zwischen den einzelnen Vereinen bei einem Thema wie Spielervermittlung und Transfers konstruktiv. Zwischen den Justiziaren und Justiziarinnen in der Bundesliga finde ohnehin ein reger Austausch statt.
„Die FIFA agiert aus eigenem Selbstverständnis wie ein Staat mit umfassender Rechtssetzungsbefugnis, dabei ist es ein privater schweizerischer Verein und kein demokratisch legitimierter Gesetzgeber.”
Dr. Philipp Wehler
Managing Partner,
Hoffmann Liebs Partnerschaft von Rechtsanwälten und Berater der Deutschen Fußballspieler-Vermittler Vereinigung (DFVV)
Teilweise falsches Bild
Den meisten Fußballfans, gerade denjenigen, die über ein entsprechendes Alter verfügen und die Entwicklung über die letzten Jahrzehnte verfolgen, stoßen die immensen Summen, die mittlerweile für Spieler bezahlt werden, unangenehm auf. Ist ein Neuzugang ablösefrei, wird im wahrsten Sinne des Wortes trotzdem die Hand aufgehalten – zum Gehalt kommt ein ordentliches „Handgeld“, beziehungsweise professioneller ausgedrückt, eine „Signing Fee“ hinzu. Da Spielervermittler mitverdienen, ist es vor den Stadiontoren, auf der Tribüne oder eben auch beim gemeinsamen Schauen anderswo ein oft gehörter Satz, dass die Spielervermittler ihren Klienten zum Wechsel raten und die treibende Kraft hinter der zunehmenden Fluktuation sind. Den schlechten Ruf haben sie unter den Fachleuten nicht. Unbestritten ist es ein Anreiz auch für den Spielervermittler, wenn ein Spieler wie Randal Kolo Muani ablösefrei zu Eintracht Frankfurt gekommen ist und ein Jahr später für mindestens 95 Millionen Euro zu Paris Saint-Germain transferiert wird, völlig unabhängig von unschönen Begleiterscheinungen wie dem Streik des Spielers, die in diesem speziellen Fall die Volksseele hochkochen lassen. „Oft fehlt in der Debatte aber das Verständnis für die Art, wie Spielervermittler Geld verdienen“, kommentiert Dr. Philipp Wehler, Partner und Leiter des Full-Service-Sportrechtsteams der Sozietät Hoffmann Liebs Partnerschaft von Rechtsanwälten. Er berät die Deutsche Fußballspieler-Vermittler Vereinigung (DFVV) in juristischen Belangen. „Er verdient ja nicht nur, wenn er einen Vertrag bei einem neuen Verein aushandelt, sondern auch, wenn der Spieler beim bisherigen Verein verlängert.” Außerdem stünden die Vermittler untereinander im Wettbewerb und müssen sich über die Art und Qualität ihrer Dienstleistung immer wieder neu beweisen. „Wenn es ein Vermittler nicht schafft, dauerhaft einen Mehrwert für die an einem Transfer Beteiligten zu generieren und nur auf den schnellen Euro schaut und Spieler drängeln würde, würde er nicht lange am Markt bestehen können“, so Wehler weiter. Er gibt auch zu bedenken, dass Berater diese Macht „schlicht nicht haben“, weil die Profis völlig frei in der Wahl sind, oft existieren nicht mal Kündigungsfristen. „Die Vermittler gehen über einen gewissen Zeitraum in Vorleistung, organisieren wichtige Teile des Lebens des Spielers, kümmern sich um Ärzte, Physiotherapeuten, Steuerberater – und kurz vor einem Transfer wechselt der Spieler zu einem anderen, der die Provision bekommt.“ Das sei eben die Kehrseite der Medaille. Henning Hofmann von Werder Bremen ergänzt: „Ein Großteil der Berater vertritt nicht Jude Bellingham oder Erling Haaland, sondern die Vielzahl an Spielern unterhalb der Superstar-Kategorie, in vielen Fällen auch jüngere Spieler, die sich erst noch etablieren müssen.“ Ob und wie ein Transfer zustande komme, hänge von sportlichen und wirtschaftlichen Opportunitäten ab, viele Vereine hingen von Transfereinnahmen ab – oder der Spieler habe den Wunsch sich fortzuentwickeln, in einer höheren Liga oder international zu spielen. „Selbst bei einer Ausstiegsklausel im Vertrag hat der Verein den wirtschaftlichen Konditionen zugestimmt“, so Hofmann. In den meisten Fällen sei eine Lösung somit „konsensual“. Die Fédération Internationale de Football Association (FIFA) mit Sitz in Zürich und mit ihr die unter ihr organisierten nationalen Verbände wie auch der Deutsche Fußball Bund (DFB) arbeiten seit Jahren an Reglementierungen für Spielervermittler. „Bis 2015 gab es beispielsweise ein Lizenzsystem, als Spielervermittler konnte nur tätig sein, wer eine Lizenz erworben hatte“, erklärt Hoffmann-Liebs-Anwalt Wehler. „Dann hieß es, dass diese nicht mehr gebraucht wird, heute möchten die Verbände wieder dahin zurück.“
„Ein Großteil der Vermittler berät nicht Erling Haaland oder Jude Bellingham. Eine Kappungsgrenze kann für sie eine erhebliche wirtschaftliche Einbuße bedeuten, was mitunter zu einer Verschlechterung der Beratungsqualität für Klubs und Spieler führen kann.“
Dr. Henning Hofmann
Leiter Recht und Compliance,
SV Werder Bremen GmbH & Co KGaA
„Ich rufe Regierungen und Gesetzgeber auf, sich uns anzuschließen und eine aktive Rolle dabei zu spielen, sicherzustellen, dass die durch Transfers generierten Gelder im Fußball verbleiben und mit Vereinen aus der ganzen Welt geteilt werden, da sie für aktuelle und künftige Generationen von Fußballern absolut entscheidend sind.“
Gianni Infantino
FIFA-Präsident,
am 20. April auf X.
Versuche der Reglementierung
Am 1. April 2015 trat in Deutschland das vom DFB aus Vorgaben der FIFA umgesetzte Reglement für Spielervermittlung (RfSV) in Kraft. Interessant: Dieses wandte sich an Vereine und Spieler, nicht an die Spielervermittler selbst. „Sie stehen außerhalb des Systems und gehören anders als die Klubs nicht zu den Verbänden“, klärt Wehler auf. Die RfSV enthielten unter anderem Regelungen zur Registrierungspflicht für Vermittler, Provisionsverbote für bestimmte Folgetransfers und Provisionsverbote für die Vermittlung Minderjähriger. Außerdem bestand eine Pflicht zur Offenlegung von Vergütungen und Zahlungen an Spielervermittler. Verstöße gegen das Reglement konnten als unsportliches Verhalten klassifiziert und entsprechend sanktioniert werden – zulasten der Vereine. Mit den RfSV beschäftigen sich seit vielen Jahren die Gerichte. Es geht im Kern um die Frage, ob das DFB-Reglement für Spielervermittler kartellrechtlich zulässig ist. Vor gut einem Jahr legte der Bundesgerichtshof damit im Zusammenhang stehende Fragen dem Europäischen Gerichtshof zur Klärung vor. „Im Grunde genommen wird hier beinahe über erledigte Sachen gestritten, aufgrund der grundsätzlichen Bedeutung der Angelegenheit ist es trotzdem relevant, welche Antworten der EuGH geben wird“, meint Wehler. Erledigt deshalb, weil der Weltfußballverband unter seinem Präsidenten Gianni Infantino am 16. Dezember 2022 die „FIFA Football Agent Regulations“ (FFAR) beschlossen und damit einen neuen Versuch unternommen hat, das Agieren von Spielervermittlern zu regulieren. Dieses Mal stehen Regeln zur Bemessung der Vergütung und vor allem Kappungsgrenzen für die an Spielervermittler zahlbaren Entgelte im Fokus. Letztere sollen danach grundsätzlich bei drei Prozent liegen, in Sonderfällen bei dann maximal sechs Prozent des Jahresgehalts eines Spielers – beziehungsweise im Falle eines Transfers bei maximal zehn Prozent der Ablösesumme. Weiters geht es um die Unterwerfung der Vermittler unter die Sanktionsgewalt der FIFA. Hinzukommen sollen erneut umfangreiche Offenlegungspflichten, Daten – etwa Details zu einzelnen Transfers – sollen über ein FIFA-Portal einsehbar sein. „Spielervermittler müssten mehr Transparenzpflichten erfüllen als ein Handwerksbetrieb. In Planung ist hier ein Fangnetz für viele Informationen, bei denen bis heute nicht klar ist, was damit eigentlich passieren soll“, kritisiert Wehler. Die FIFA will noch mehr: Alle Vergütungszahlungen an Spielervermittler sollen nach dem Willen von Infantino künftig über eine zentrale Clearingstelle beim Weltverband gehen. Die “Sportschau” sprach schon von Infantino als “oberstem Kassenwart im Transfergeschäft”. Dahinter steckt die Gefahr, dass alle Marktakteure “im Bauch” der FIFA landen. Rechtsstreitigkeiten würden in FIFA-Gremien ausgetragen werden. Die FIFA versuche, einige klare und faire Regeln für das Transfersystem einzuführen, so FIFA-Präsident Gianni Infantino in einer Stellungnahme auf X. Regeln für Spielervermittler sollten Transparenz, Verantwortlichkeit und eine bessere Verteilung auf allen Ebenen des Spiels gewährleisten. “Aus diesem Grund wurden wir von einigen Agenten verklagt, aber die FIFA wird ihre Position vor Gericht weiter verteidigen”, so Infantino weiter. Dr. Jörg Englisch, der Direktor des DFB-Justiziariats, führt Artikel 1 FFAR und die dort aufgeführten Zielsetzungen der FIFA ins Feld, hinter denen auch der DFB stehe. Es gehe um den Schutz der Vertragsstabilität zwischen Berufsspielern und deren Vereinen, der Förderung der Ausbildung junger Spieler, der Förderung der Solidarität zwischen Elite- und Breitenfußball, den Schutz Minderjähriger, die Aufrechterhaltung des Wettbewerbsgleichgewichts und der Gewährleistung der Regelmäßigkeit der sportlichen Wettkämpfe dienen. „Außerdem sollen darüber hinaus die beruflichen und ethischen Mindeststandards für den Beruf des Spielervermittlers angehoben und festgelegt und die Qualität der von den Spielervermittlern für die Klienten erbrachten Dienstleistungen zu fairen und angemessenen Entgelten sichergestellt werden“, so Englisch. Es solle weniger Interessenskonflikte zum Schutz der Klienten vor unethischem Verhalten geben. Letztlich gehe es auch um die finanzielle und administrative Transparenz. „Die FIFA will missbräuchliche, übermäßige und spekulative Praktiken verhindern. Der DFB teilt diese von der FIFA formulierten Ziele und hält es deshalb auch für richtig, die dafür notwendigen Regeln zu erlassen“, so die klare Ansicht im DFB-Justiziariat. Ende Mai 2023 untersagte indes das Landgericht Dortmund, die streitgegenständlich angegriffenen neun Kernregelungen der FFAR „in irgendeiner Form durchzusetzen, umzusetzen oder anzuwenden“. Der Grund: Verstoß gegen das Kartellverbot. Die angegriffenen Beschlüsse der FIFA und deren zu erwartende Umsetzung durch den DFB seien geeignet, den Handel zwischen den Mitgliedstaaten der EU zu beeinträchtigen. Es handele sich nicht um ein rein sportliches Regelwerk, das sich außerhalb des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen und des Artikels 101 Abs. 1 AEUV bewege. FIFA und DFB wehrten sich, aber auch das Oberlandesgericht in Düsseldorf gab Mitte März dieses Jahres im Eilverfahren den klagenden Spielervermittlern recht. Entscheidend im Urteil des OLG ist die Passage, dass „die streitigen FFAR-Bestimmungen das künftige Marktverhalten aller im DFB und in der FIFA mittelbar organisierten Fußballspieler und Fußballvereine als Nachfrager von Vermittlungsdienstleistungen an die darin festgelegten Höchstentgelte und Vertragsgestaltungen binden“. Weiter heißt es: „Gleichzeitig beschränken die Bestimmungen die wirtschaftliche Handlungsfreiheit der außerhalb der FIFA und des DFB und ihrer Verbandshoheit stehenden Spielervermittler, welche die fraglichen Bestimmungen akzeptieren müssten, um auf dem Vermittlungsmarkt mit Erfolg tätig werden zu können.“ Das OLG Düsseldorf monierte, dass die FFAR mildere Mittel zur Zweckerreichung nicht berücksichtige und stattdessen einseitig zu Lasten der außerhalb der Verbandshoheit stehenden Spielervermittler gingen. „Welche konkreten möglichen und mittleren Mittel in Betracht kommen, ließ das OLG offen“, sagt Englisch. „Wir vertreten die Auffassung, dass diese Argumentation nicht als die maßgebliche Rechtfertigung für eine Kappungsgrenze herangezogen werden muss: Über den Sinn eines Spielertransfers sollten Clubs und Spieler in ihrer jeweiligen Handlungsautonomie eigenständig entscheiden.“ Der wirtschaftliche Wettbewerb um die Leistungen von Profifußballern solle sich auf der sportlichen Ebene, nicht auf der Ebene der Vermittlungsleistungen abspielen. Obwohl die FIFA in Reaktion auf die gerichtlichen Entscheidungen die Anwendbarkeit des Regelwerks ausgesetzt hat, sehen sich Spielervermittler oft gezwungen, sich den Verbandsregelungen trotzdem zu “unterwerfen”. „Einerseits wird die Unterwerfung auf Klubseite gefordert, andererseits stehen die Vermittler vor dem Problem, dass sie den Deal ohne diese Vorgehensweise nicht machen können“, sagt Wehler. Ihn stört generell, dass hier „ein Verband berufsregelnde Vorschriften machen möchte für eine Branche, die er gar nicht repräsentiert.“ Und weiter: „Spielervermittler können weder irgendeinen Verbandsvertreter wählen, geschweige denn den Präsidenten. Sie können keinerlei Einfluss nehmen auf die Willensbildung, sie haben keine Mitbestimmungsrechte.“ Letztlich geriere sich ein privater Verein aus der Schweiz als globaler Regulator des Fußballs und setze sich sogar über europäisches Kartellrecht hinweg. Henning Hofmann von Werder Bremen äußert die Sorge, dass unter einer Kappungsgrenze die Qualität der Beratungsdienstleistung leiden könnte. „Wenn das Geschäft für die vermeintlich kleinen Vermittler finanziell nicht mehr lukrativ ist, stärkt das die großen Agenturen. Die großen Player am Markt würden noch mehr Anteile gewinnen und dadurch haben wir einen geringeren Wettbewerb.“ Das wäre dann genau das Gegenteil dessen, was die Sportverbände erreichen wollen.
■ Alexander Pradka