Torsten Kunze wurde am 1969 in Wiesbaden geboren. Nach dem Abitur in Wiesbaden im Jahr 1989 studierte er bis 1994 Rechtswissenschaften an der Johann-Gutenberg-Universität in Mainz. Nach dem erfolgreichen ersten Staatsexamen war er bis 1996 Rechtsreferendar im Bezirk des Landgerichts in Wiesbaden. Seine Karriere in der hessischen Justiz begann Herr Kunze im Jahr 1997 bei der Staatsanwaltschaft Darmstadt. Es folgte eine Abordnung an das Hessische Ministerium der Justiz. 2004 wurde er unter Fortdauer der Abordnung zum Oberstaatsanwalt bei der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main ernannt. Im Jahr 2013 wurde Torsten Kunze zum stellvertretender Leiter der Abteilung für den Justizvollzug im Hessischen Justizministerium ernannt. Von 2016 bis 2018 war er Ständiger Vertreter des Generalstaatsanwalts bei der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main. Im Anschluss wurde Herr Kunze der Leiter der Abteilung für den Justizvollzug im Hessischen Ministerium der Justiz. Seit Dezember 2021 ist Torsten Kunze als Generalstaatsanwalt Leiter der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main. Er ist zudem Autor und Herausgeber diverser Fachpublikationen, u.a. des BeckOK Strafvollzugsrecht Hessen.