Dr. Walther Graf ist Gründungspartner der Kanzlei. Er berät und vertritt seit über 25 Jahren Unternehmen und Individualpersonen in allen Fragen des Wirtschafts- und Steuerstrafrechts sowie des Kartellordnungswidrigkeitenrechts. Sein Tätigkeitsspektrum erstreckt sich von Korruptions-, Wettbewerbs- und Kapitalmarktdelikten bis hin zu komplexen Ermittlungen in Cum/Ex-Sachverhalten. Ausgestattet mit einem „reichen Erfahrungsschatz“ (Who’s Who Legal 2023), einer „klaren Kante“ und „sehr guten Drähten zur Staatsanwaltschaft“ (JUVE 2023/24) gilt er als „maximaler Interessenvertreter seiner Mandanten“ (JUVE 2021/22) und „setzt Maßstäbe in der Unternehmensvertretung“ (JUVE 2022/23).
Vita
Studium der Rechtswissenschaft in Bielefeld und Bonn
Promotion im Strafprozessrecht („Rasterfahndung und Organisierte Kriminalität“)
Zulassung als Rechtsanwalt und Eintritt in die Kanzlei Redeker Sellner Dahs 1998
Fachanwalt für Strafrecht seit 2001
Gründung und Namenspartner der Kanzlei Feigen Graf seit 2001