Dr. Philipp Byers ist Partner im Münchner Büro von Dentons, Fachanwalt für Arbeitsrecht und Mitglied der Praxisgruppe Arbeitsrecht. Er berät Unternehmen in allen Fragen des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts. Dazu gehört insbesondere die Beratung von Arbeitgebern in sämtlichen Fragen des Betriebsverfassungsrechts sowie bei Verhandlungen über den Abschluss von Tarifverträgen.
Besondere Expertise besitzt Philipp Byers im Bereich des Beschäftigtendatenschutzes und der HR-Compliance. So berät er Unternehmen schwerpunktmäßig bei Verhandlungen über IT-Betriebsvereinbarungen, der Gestaltung von konzernweiten Mitarbeiterdatentransfers sowie bei dem Umgang mit DSGVO-Betroffenenrechten. Zudem unterstützt Philipp Byers bei der Durchführung von internen Untersuchungen und bei der Einführung von Compliance-Maßnahmen wie Whistleblower-/Hinweisgebersysteme. Er verfügt ferner über umfassende Erfahrungen im Bereich des Fremdpersonaleinsatzes, insbesondere bei der Vermeidung von (illegaler) Arbeitnehmerüberlassung und der Abgrenzung von Werk- und Dienstverträgen.
Zu den fachlichen Schwerpunkten von Philipp Byers gehört die Beratung von Unternehmen bei Umstrukturierungen sowie der arbeitsrechtlichen Umsetzung von Fusionen. Er verfügt über langjährige Erfahrungen im Bereich des Konzernarbeitsrechts. Daneben berät Philipp Byers Unternehmen im Bereich von Vorstandsangelegenheiten wie z.B. bei der Gestaltung von Vorstandsvergütung oder bei Haftungsfragen. Mandanten schätzen seine pragmatische und zielorientierte Beratung.