Das Tätigkeitsspektrum von Dr. Moritz Lange umfasst die wirtschafts- und steuerstrafrechtliche Individualverteidigung sowie die strafrechtliche Beratung und Vertretung von Unternehmen – auch im internationalen Kontext. Seine Schwerpunkte liegen unter anderem in den Bereichen Bank-, Kapitalmarkt und Steuerstrafrecht (Cum/Ex, Cum/Cum, Reverse Market Claim, etc.). Ebenso vertritt Dr. Lange regelmäßig Mandanten in Geldwäscheverfahren sowie in Ermittlungsmaßnahmen bei Betriebsunfällen.
Dr. Lange wurde früh im Markt wahrgenommen und bereits 2020 als „Rising Star“ im Bereich White Collar Crime von Expert Guides ausgezeichnet. 2023 wählte die JUVE-Redaktion Dr. Lange als einen von zwei Strafrechtlern in die „40 unter 40“ in Deutschland und zeichnet ihn 2024 zudem als „Aufsteiger im Wirtschafts- und Steuerstrafrecht“ aus. Das Handelsblatt führt ihn 2024 unter „Deutschlands besten Anwälten“ im Bereich des Wirtschafts- und Steuerstrafrechts. Legal 500 2024 zählt Moritz Lange zu den Marktführern des Landes.