Dr. Martin Hörtz ist Partner* bei GÖRG Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB in Frankfurt. Dr. Martin Hörtz berät mit seinem Team nationale und internationale Unternehmen in allen Fragen des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts. Er verfügt über besondere Erfahrung in den Bereichen Vergütungsrecht bzw. Vergütungsregulierung, Compliance & Governance sowie Aufsichtsrecht (z.B. MaRisk, Fit & Proper).
Auf Grund seiner langjährigen Tätigkeit als Arbeitsrechts- und Vergütungsexperten bei verschiedenen Umsetzungs- und Implementierungsprojekten sowie HR-Projekten hat Dr. Martin Hörtz ein vertieftes Prozessverständnis, eine Schnittstellenkompetenz (auch und insbesondere zum Bereich Interne Revision) und er kennt die regulatorischen Anforderungen an Organisationsrichtlinien, sfO etc.
Seine Expertise erstreckt sich auch auf die Bereiche Stellenbewertung, Eingruppierung, Arbeitszeitordnungen und Diversitätsrichtlinien. Ebenso berät er seine Mandanten bei der Überarbeitung von Prüf- und Dokumentationsanforderungen für Key Function Holders.