Markus Diepold ist Partner des Berliner Dentons Büro und Co-Head der Praxisgruppe Arbeitsrecht in Deutschland. Er ist Fachanwalt für Arbeitsrecht und berät Unternehmen in allen Fragen des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts sowie in Fragen des Sozialversicherungsrechts. Er vertritt Unternehmen, Geschäftsführer und Vorstände bundesweit in Prozessen vor dem Arbeitsgericht, Landesarbeitsgericht und Bundesarbeitsgericht sowie dem Landgericht oder Oberlandesgericht.
Zu seinen Beratungsschwerpunkten gehört die Zusammenarbeit mit Personalabteilungen bei allen täglichen Fragen des Arbeitsrechts sowie bei Restrukturierungen, Fusionen, Insolvenzverfahren und bei Fragen der Bildung von Arbeitnehmervertretungen auf Betriebs-, Unternehmens- und Konzernebene. Der Entwurf von individuellen Vereinbarungen (wie z. B. Vorstandsanstellungsverträge, Geschäftsführerdienstverträge, Arbeitsverträge), von Betriebsvereinbarungen, Interessenausgleich und Sozialplänen oder von Tarifverträgen, die Beratung im Kündigungsschutzrecht (sowohl bei Einzelmaßnahmen als auch bei Massenentlassungen unter Beteiligung von Transfergesellschaften), die Beratung bei der Gestaltung von Betriebsübergängen (§ 613a BGB) oder die Beratung bei Fragen des Datenschutzes sind nur wenige weitere Bespiele seiner Tätigkeit. Markus Diepold berät in einer Vielzahl von unterschiedlichen Branchen, so z. B. im Bereich der Metall- und Elektroindustrie, der Finanz- und Dienstleistungsbranche oder im Bereich Health Care. Seine Mandanten schätzen seine rechtssichere sowie praxis- und lösungsorientierte Beratung.