Dr. Anselm Grün ist als Notar schwerpunktmäßig mit Immobilientransaktionen, Unternehmensnachfolge, Vermögensstrukturierungen und Erbrecht befasst.
Als Rechtsanwalt liegt sein Beratungsschwerpunkt im Bereich regulierter Verkehrsmärkte, insbesondere im Bereich Eisenbahn, Elektromobilität und Öffentlicher Nahverkehr. Daneben berät Dr. Grün im Kartellrecht.
Herr Dr. Grün ist Lehrbeauftragter an der TU Berlin.
Anselm Grün trat im Jahr 2003 in die Sozietät Orth Kluth ein und ist seit 2010 Partner. Dr. Anselm Grün studierte Rechtswissenschaften an der Ruhr-Universität Bochum und wurde 2005 von der Humboldt-Universität Berlin promoviert.