Das Tätigkeitsgebiet von Dr. Anna Franziska Hauer umfasst sämtliche Fragen des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts. Schwerpunkte ihrer Beratungspraxis liegen insbesondere bei Arbeitnehmerüberlassung und internationaler Arbeitnehmerentsendung. Daneben verfügt sie über besondere Erfahrungen im Ausländerrecht, insbesondere in Bezug auf den Arbeitsmarktzugang ausländischer Mitarbeiter und Führungskräfte.
Sie studierte Rechtswissenschaften und des europäischen Rechts an der Julius-Maximilians-Universität Würzburg und promovierte 2020 bei Prof. Dr. Ralf Brinktrine zu „Versorgungssicherheit als Rechtsbegriff am Beispiel der Energiewirtschaft“.
Seit 2021 ist sie bei Pusch Wahlig Workplace Law in Frankfurt tätig. Seit 2025 ist sie Associated Partnerin.