Christoph Barth ist Partner im Bereich Kartellrecht & Investitionskontrolle bei Linklaters und Co-Leiter der globalen Initiative zur Investitionskontrolle. Er verfügt über umfangreiche Expertise in der Durchführung globaler und komplexer Fusionskontrollverfahren sowie in der Beratung zu Investitionskontrollverfahren in Deutschland sowie anderen Ländern weltweit.
Christoph Barth war intensiv in die Entwicklung der 17. AWV-Novelle durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) eingebunden. Zudem ist er kürzlich in den Vorstand des Forums Investitionskontrolle gewählt worden, welches in regelmäßigem Austausch mit den BMWK-Referatsleitern die weitere Fortentwicklung des Regimes und kritischer Auslegungsfragen erörtert.
Who‘s Who Legal listet Christoph Barth als „National Leader in Competition 2023” und Juve als „oft empfohlener Anwalt“ im Bereich Kartellrecht.