Zukunftsfinanzierungsgesetz: Schritt zwei ist gemacht

Was sich im August des vergangenen Jahres andeutete, ist nun auf der nächsten Stufe angekommen: Die Bundesministerien für Finanzen und für Justiz haben einen Referentenentwurf für das sogenannte Zukunftsfinanzierungsgesetz beschlossen. Ziel ist es, auf dem Weg zu einer klimaneutralen Wirtschaft die Finanzierung von Investitionen in die Zukunft zu verbessern.
vom 13. April 2023
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Gelingen soll das mit einer attraktiveren Gestaltung des deutschen Finanzstandortes und der Verfügbarkeit von ausreichend privatem Kapital. Damit könnte es zu einem Abbau struktureller Wettbewerbsnachteile deutscher Unternehmen kommen und die Unternehmensfinanzierung über den Kapitalmarkt in Deutschland an Bedeutung gewinnen. Aktuell wählen noch viele durch ausländische Investoren finanzierte Unternehmen den Weg ins Ausland, vor allem in die Niederlande oder nach Luxemburg. Profitieren sollen von dem neuen Gesetz vor allem Start-ups, von den Ministerien so bezeichnete Wachstumsunternehmen sowie kleinere und mittlere Betriebe, die einen leichteren Zugang zum Kapitalmarkt bekommen sollen.   

Leichterer Zugang zum Kapitalmarkt

Das Mindestkapital für einen Börsengang soll von 1,25 Millionen Euro auf neu eine Million Euro abgesenkt werden. Außerdem sollen weitere regulatorische Anforderungen im Zusammenhang mit dem Kapitalmarktzugang vereinfacht werden. Außerdem möchte die Bundesregierung den Kapitalmarkt digitalisieren, etwa mit der Möglichkeit, Aktienemissionen mit elektronischen Wertpapieren durchzuführen. Ebenfalls der Erleichterung des Börsengangs dient die Einführung von Mehrstimmrechtsaktien. Je nach Ausgestaltung würden Unternehmensgründer auch bei weniger als der Hälfte des Aktienbesitzes noch über die Mehrheit der Stimmrechte verfügen. Damit behielten sie die Entscheidungshoheit, was die Konstellation attraktiver macht.

Attraktivere Mitarbeiterkapitalbeteiligung

Grundsätzlich positiv reagiert der Markt auch auf die geplante Erhöhung des Steuerfreibetrages für Mitarbeiterkapitalbeteiligungen – von aktuell EUR 1.440 auf zukünftig EUR 5.000 im Jahr. Das Deutsche Aktieninstitut (DAI) warnt jedoch davor, dass diese „sehr sinnvolle Initiative nicht durch restriktive Anforderungen konterkariert werden darf, etwa dem geplanten Verbot der Entgeltumwandlung“. Positiv sieht das DAI den Vorschlag, bei den vermögenswirksamen Leistungen die Arbeitnehmersparzulage zu erhöhen und die Einkommensgrenzen abzuschaffen. Vermögensbildung sei „der Schlüssel für die finanzielle Unabhängigkeit der Bevölkerung und ein Auskommen im Alter“.    

 

Copyright Bild:  Unsplash, Hans Eiskonen

Beitrag von Alexander Pradka

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