Zinsgünstige Förderkredite für kleinere und mittlere Unternehmen

Der Deutsche Bundestag hat in der vergangenen Woche das European Recovery Program (ERP) Wirtschaftsplangesetz 2022 verabschiedet. Im laufenden Jahr sollen kleine und mittlere Unternehmen von einer deutlich aufgestockten Förderung bei Kredit- und Beteiligungskapitalfinanzierung profitieren.
vom 24. Februar 2022
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Zinsgünstige Förderkredite für kleinere und mittlere UnternehmenDer Deutsche Bundestag hat in der vergangenen Woche das European Recovery Program (ERP) Wirtschaftsplangesetz 2022 verabschiedet. Im laufenden Jahr sollen kleine und mittlere Unternehmen von einer deutlich aufgestockten Förderung bei Kredit- und Beteiligungskapitalfinanzierung profitieren.
Ziel des Gesetzes ist es, in erster Linie KMU beim Weg aus der vor allem durch die Corona-Pandemie bewirkten wirtschaftlichen Krise zu unterstützen. Wie das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz meldet, haben die Verantwortlichen dafür die Förderkreditprogramme zum Jahresbeginn vereinfacht und verbessert.
 

Klimaneutralität und Digitalisierung

Als „gute Nachricht für den deutschen Mittelstand“ bezeichnete Michael Kellner, parlamentarischer Staatssekretär, die Verabschiedung des Gesetzes im Deutschen Bundestag. „Wir wollen die Unternehmen mit zinsgünstigen Krediten und Beteiligungskapital in Rekordhöhe von fast zehn Milliarden Euro unterstützen.“ Damit sei der Weg zu „wegweisenden Investitionen“ in die Zukunft bereitet. Damit sei insbesondere die „Transformation hin zu einer klimaneutralen und digitalen Wirtschaft“ gemeint. „Auf diese Weise wollen wir die Wettbewerbsfähigkeit sichern.“
 

Höchstbetrag 25 Millionen Euro

KMU und größeren Mittelständlern steht künftig jeweils ein eigenes Förderprogramm zur Verfügung. Damit will man vor allem zinsgünstige Finanzierungen von Vorhaben im In- und Ausland sowie Gründungs- und Übernahmeinitiativen fördern. Die Vergünstigungen bietet das ERP-Sondervermögen allen Unternehmen mit einem Jahresumsatz bis 50 Millionen Euro und nicht mehr als 249 Beschäftigten sowie einer Bilanzsumme von maximal 43 Millionen Euro an. Nochmals verbesserte Konditionen erhalten Unternehmen, die weniger als fünf Jahre am Markt sind. Größere Unternehmen mit einem Jahresumsatz bis 500 Millionen Euro kommen in den Genuss des KfW-Förderkredits großer Mittelstand. Der Kredithöchstbetrag liegt bei 25 Millionen Euro pro Vorhaben. Abhängig vom Finanzierungszweck lässt sich eine Laufzeit von bis zu 20 Jahren vereinbaren.
 

Unterstützung seit 70 Jahren

Um eine positive Kreditentscheidung zu erleichtern, bietet die KfW durchleitenden Banken und Sparkassen eine Haftungsfreistellung in Höhe von 50 Prozent an – für Unternehmen, die seit mindestens drei Jahren am Markt sind. Das ERP-Sondervermögen gibt es schon seit über 70 Jahren. Es stammt aus den Mitteln des Marschallplans. Es soll einem gewissen Ausgleich zwischen KMU und Großunternehmen dienen. Bildnachweise: © Unsplash / Brooke Cagle

Beitrag von Alexander Pradka

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