Wahl der ADS-Leitung durch den Bundestag?

Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) soll geändert werden. Einen entsprechenden Entwurf haben die Fraktionen der Regierungskoalition vorgelegt. Zentraler Punkt ist die künftige Wahl der Leitung der Antidiskriminierungsstelle (ADS) des Bundes durch den Bundestag. Die Amtszeit soll fünf Jahre betragen. Im Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend gab es Für- und Widerrede.
vom 27. April 2022
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Wahl der ADS-Leitung durch den Bundestag?Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) soll geändert werden. Einen entsprechenden Entwurf haben die Fraktionen der Regierungskoalition vorgelegt. Zentraler Punkt ist die künftige Wahl der Leitung der Antidiskriminierungsstelle (ADS) des Bundes durch den Bundestag. Die Amtszeit soll fünf Jahre betragen. Im Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend gab es Für- und Widerrede.
Mehr demokratische Legitimität, Transparenz und Rechtssicherheit im Besetzungsverfahren möchten die Regierungsvertreter mit dem gewählten Leitenden der ADS erreichen. Es brauche dringend ein klar geregeltes Besetzungsverfahren, sagte während der Anhörung im Ausschuss Samiah El Samadoni. Sie ist Bürger- und Polizeibeauftragte des Landes Schleswig-Holstein und leitet die ADS des Bundeslandes. Rechtsstreitigkeiten hätten zu einer langen Vakanz auf der Position und damit zu einer Schwächung der Stelle insgesamt geführt. Ihrer Meinung nach wäre die Leitung der Bundes-ADS nicht mehr nur „irgendeine Stelle im Verwaltungsgefüge“, sondern der Gesetzgeber würde deutlich machen, dass er die Aufgabe der Antidiskriminierung als „herausgehoben betrachtet“.
 

Diskussion um Unabhängigkeit

Ähnlich argumentierte Eva Andrades, Geschäftsführerin des Antidiskriminierungsverbandes Deutschland. Die Wahl der ADS-Leitung durch den Bundestag sei „aus demokratischer Sicht und aus Gründen der Transparenz ein Fortschritt“. Sie wünscht sich allerdings weitere Reformen. Ihrer Ansicht nach müsste die ADS eine oberste Bundesbehörde sein, „um ihre volle Unabhängigkeit zu gewährleisten“. Eine vergleichbare Funktion führe etwa der Bundesdatenschutzbeauftragte bereits aus. Eine Ausweitung der Ausstattung und Kompetenzen forderte die ehemalige ADS-Leiterin Christine Lüders. Nur so könne die Stelle ihren gesetzlichen Auftrag erfüllen. „Feste Beteiligungsrechte verschaffen der ADS mehr unmittelbare Wirksamkeit, mehr Möglichkeiten, präventiv wirken zu können“, sagte sie.
 

Abschied von der „Bestenauslese“?

Als „Irrweg“ bezeichnete Gregor Thüsing, Inhaber des Lehrstuhls für Arbeitsrecht an der Universität Bonn, die geplanten Neuerungen. Eine Verbesserung des Status quo ließe sich mit der Wahl der Leitung nicht erreichen. Konkurrentenklagen könnten durch die Vermeidung von Verfahrensfehlern vermieden werden. Man verabschiede sich vom Prinzip der Bestenauslese und schließe künftig die rechtliche Überprüfung der Besetzung bewusst aus. Das nütze der ADS nicht. Ebenfalls keine Notwendigkeit zur Stärkung der Unabhängigkeit der ADS sieht Tabea Benz von der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände, da diese fachlich doch bereits bestehe. Woran es hapere, sei Bekanntheit und Erreichbarkeit des Beratungsangebots, da müsse man ansetzen.Bildnachweise: © IMAGO / Steinach

Beitrag von Alexander Pradka

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