Die Kritik am Regierungsentwurf betraf vor allem die Pflicht für deutsche Unternehmen, auch Kanäle für anonyme Meldungen von Whistleblowern bereitzustellen. Der Vorschlag des Vermittlungsausschusses umfasst dabei sowohl interne als auch externe Meldestellen. Auf diese Verpflichtung verzichtet der neue Entwurf nun. Die Unionsparteien hatten eine zu hohe Belastung gerade in mittelständischen Betrieben befürchtet, vor allem im Hinblick auf die Kosten. Aus den Reihen der SPD war zu hören, dass dieser Verzicht „verschmerzbar“ sei. Vorhandene Stellen müssen gleichwohl anonyme Meldungen bearbeiten, dabei bleibt es. Der Kompromiss beinhaltet jetzt außerdem eine Regelung, nach der hinweisgebende Personen die Meldung an eine interne Meldestelle bevorzugen sollen, wenn intern wirksam gegen Vorstöße vorgegangen werden kann. Auch die Präferenz der internen Meldung war Politikern von CDU und CSU wichtig gewesen. Geblieben ist es bei der Beweislastumkehr im Zusammenhang mit der Beurteilung, ob Whistleblower Repressalien im Gegenzug zu ihrer Mitteilung seitens der Arbeitgebenden erlitten haben. Für eine dahingehende Vermutung ist es notwendig, dass der oder die Betroffene dies geltend macht. Gesenkt wurde nach den Verhandlungen die maximale Höhe der für Verstöße gegen das Gesetz angedrohten Bußgelder. Ursprünglich lag der Höchstbetrag bei EUR 100.000, jetzt beläuft er sich auf EUR 50.000.
Der lange Weg zum Hinweisgeberschutz
Der Weg bis zu diesem 9. Mai war lang und steinig für den Hinweisgeberschutz in Deutschland. Der erste Regierungsentwurf hatte es im März nicht durch den Bundestag geschafft, anschließend hatte es die Ampelkoalition mit einem Trick versucht, ihre Vorstellungen durchzusetzen. Sie hatte das Gesetz in einen vom Bundesrat zustimmungspflichtigen und nicht zustimmungspflichten Part aufgeteilt. Die wesentlichen Punkte enthielt der nicht zustimmungspflichtige Teil. Dieses Vorhaben erntete vor dem Rechtsausschuss harsche Kritik. Erst im Anschluss kam es dann zur Beauftragung des Vermittlungsausschusses zwischen Bund und Ländern, der aus je 16 Vertretern und Vertreterinnen aus Bundestag und Bundesrat besteht. Um Zeit zu gewinnen, war bereits die Zeitspanne für das Inkrafttreten des Gesetzes von ursprünglich drei Monaten auf einen Monat verkürzt worden. Unternehmen mit mindestens 250 Mitarbeitenden müssen binnen drei Monaten nach dem Inkrafttreten eigene Hinweisgeberschutzsysteme aufbauen. Solche unterhalb dieser Schwelle haben noch bis Dezember dieses Jahres Zeit.
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