Unternehmensinsolvenzen: Noch wirkt sich Corona-Pandemie nicht aus

Noch münden die wirtschaftlichen Schwierigkeiten der Corona-Pandemie nicht in einem Anstieg der Unternehmensinsolvenzen. Die vorübergehend ausgesetzte Insolvenzantragspflicht zeigt Wirkung. Das dicke Ende könnte aber noch kommen. Ein Trend: es sind mehr Unternehmen mit höherer wirtschaftlicher Bedeutung sind betroffen.
vom 3. August 2021
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Unternehmensinsolvenzen: Noch wirkt sich Corona-Pandemie nicht aus

Noch münden die wirtschaftlichen Schwierigkeiten der Corona-Pandemie nicht in einem Anstieg der Unternehmensinsolvenzen. Die vorübergehend ausgesetzte Insolvenzantragspflicht zeigt Wirkung. Das dicke Ende könnte aber noch kommen. Ein Trend: es sind mehr Unternehmen mit höherer wirtschaftlicher Bedeutung sind betroffen.
Im ersten Quartal 2021 haben die Amtsgerichte in Deutschland laut Angaben des Statistischen Bundesamts 3.762 beantragte Unternehmensinsolvenzen gemeldet. Das entspricht im Vergleich zum gleichen Zeitraum im Vorjahr einem Rückgang von 19,7 Prozent. Dabei war schon 2019 mit insgesamt 19.400 Unternehmensinsolvenzen ein Rekordminusjahr mit dem niedrigsten Wert der letzten 25 Jahre – das hat die Wirtschaftsauskunftei Creditreform ermittelt.
 

Bedeutung der ausgesetzten Insolvenzantragspflicht

Es scheint, dass die vorübergehend ausgesetzte Insolvenzantragspflicht als Reaktion auf die wirtschaftlichen Schwierigkeiten im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie positive Wirkung entfaltet. Damit sollten insbesondere vorher gut wirtschaftende oder sanierbare Betriebe geschützt werden. Diese ist zwar zum 31. Dezember des Vorjahres auch für überschuldete Unternehmen wieder aufgehoben worden, zahlungsunfähige Firmen mussten schon ab dem 1. Oktober des Vorjahres den normalen Gang antreten. Indes spiegelt sich die neuerliche Aufnahme der Antragspflicht nicht in den Zahlen des ersten Quartals wider. Für Unternehmen, die bis zum 28. Februar 2021 Leistungen aus den staatlichen Hilfsprogrammen beantragt haben, wurde die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht außerdem nochmals bis zum 30. April dieses Jahres verlängert.
 

Teilweise stark zunehmende Regelinsolvenzverfahren

Es bleibt also abzuwarten, wie sich die Zahlen im Laufe des Jahres weiterentwickeln. Einen ersten Hinweis auf eine mögliche negative Entwicklung liefert die Zahl der eröffneten Regelinsolvenzverfahren. Beginnend im Juni 2020 nahm diese bis September 2020 ab, bevor sie dann wieder anstieg. Ab Februar dieses Jahres nahmen die Verfahren jeweils im Vergleich zum Vormonat deutlich zu, im Februar gegenüber Januar um 30 Prozent, im März dann nochmals um 37 Prozent. Im April sinken die Zahlen wieder.
 

Baugewerbe am stärksten betroffen

Ein klar erkennbarer Trend: Mit der Abnahme der Zahl der Insolvenzen steigen die voraussichtlichen Forderungen der Gläubiger. Das Statistische Bundesamt beziffert diese für das erste Quartal 2021 mit 17,1 Mrd. EUR – im gleichen Zeitraum des Vorjahres meldeten die Amtsgerichte einen Betrag in Höhe von rund 7,3 Mrd. EUR. Das erlaubt den Rückschluss, dass mehr Betriebe mit höherer wirtschaftlicher Bedeutung in die Insolvenz gehen müssen. Branchenseitig betrachtet ist das Baugewerbe mit 608 Fällen im ersten Quartal am stärksten betroffen, gefolgt vom Handel mit 556 und dem Gastgewerbe mit 415 Fällen.Bildnachweise: © IMAGO / serienlicht

Beitrag von Alexander Pradka

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