Über Schlecker-Schadensersatz muss neu entschieden werden

Kommt in den Schlecker-Topf doch noch einmal mehr Geld, das dann an die Insolvenzgläubiger verteilt würde? Letztere dürfen nach einem Urteil des Bundesgerichtshofes wieder Hoffnung schöpfen. Das Oberlandesgericht in Frankfurt am Main muss neu über eine Schadensersatzklage des Insolvenzverwalters Arndt Geiwitz entscheiden.
vom 5. Dezember 2022
image

Um gut 212 Millionen Euro geht es dabei. Diese fordert Geiwitz von Drogerieartikelherstellern und Lieferanten der 2012 in die Insolvenz gegangenen Schlecker-Gruppe. Unstreitig ist: In den Jahren 2004 bis 2006 trafen sich Wettbewerber im Arbeitskreis „Körperpflege, Wasch- und Reinigungsmittel“ und tauschten Informationen über gegenüber Schlecker beabsichtigte und durchgesetzte Bruttopreiserhöhungen sowie über den aktuellen Stand der Jahresverhandlungen insbesondere im Hinblick auf Rabatte und Sonderforderungen aus. Es war seinerzeit Usus, dass Hersteller und Lieferanten bilateral mit Schlecker entsprechende Jahresvereinbarungen trafen. Das Bundeskartellamt stufte das Verhalten der Wettbewerber verbotene wettbewerbsbeschränkende Vereinbarung im Sinne des § 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen sowie Art. 81 des Vertrages zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft (heute Art. 101 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union) ein. Es kam zur Verhängung von Bußgeldern.     

Erfahrungssatz mit starker Indizwirkung

Geiwitz stützt den Schlecker-Anspruch auf die Aussage, dass der Drogeriemarktbetreiber aufgrund dieser Absprachen überhöhte Preise für Drogeriemarktartikel habe bezahlen müssen. Daraus sei ein Schaden in Höhe von gut 212 Millionen Euro entstanden. Das Landgericht in Frankfurt am Main hatte die Klage abgewiesen, ebenso das Oberlandesgericht. Es zeigte sich nicht davon überzeugt, dass Schlecker tatsächlich dieser Schaden entstanden ist. Wie der BGH nun in seinem Urteil mitteilt, beruhte diese Annahme allerdings auf einer rechtsfehlerhaften Gesamtwürdigung des Falles. Ein kartellrechtswidriger Austausch, der auch das Preissetzungsverhalten gegenüber einem gemeinsamen Abnehmer betrifft, begründe den Erfahrungssatz, dass die danach erzielten Preise im Schnitt über denjenigen lägen, die sich ohne die Wettbewerbsbeschränkung ergeben hätten. Die Wahrscheinlichkeit sei groß, dass sich nach den Absprachen ein höheres Preisniveau erzielen lasse.   

Gesamtwürdigung ging fehl

Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main habe diesen Erfahrungssatz zwar berücksichtigt, aber nicht in angemessener Weise. Dem Erfahrungssatz kommt laut BGH per se schon eine starke Indizwirkung zu. Ein Gericht müsse davon ausgehend bei der Würdigung der Gesamtumstände des Einzelfalls eingehend prüfen, ob sich der Erfahrungssatz bestätige oder ob er entkräftet werden kann. Das ist hier nicht geschehen und muss nun nachgeholt werden. Profitieren würden von einer Verurteilung ehemalige Mitarbeitende des Schlecker-Konzerns, außerdem die Bundesagentur für Arbeit und die Sozialkassen.       

 

Copyright Foto: Imago Images, BildFunkMV

Beitrag von Alexander Pradka

Dies könnte Sie auch interessieren

FOTOMONTAGE, Stempel mit Aufschrift Wachstumschancengesetz und Paragrafenzeichen vor Deutschlandfahne *** PHOTOMONTAGE,
Bundesrat: Wachstumschancengesetz muss in den Vermittlungsausschuss
Die Bundesländer haben am 24. November ihre Zustimmung zum Wachstumschancengesetz verweigert. Dieses muss daher im Vermittlungsausschuss nachverhandelt...
Italy: Maradona statue monte di procida Maradona statue installed in monte di procida: la mano de dios on the highest po
Keine Rechte an der Marke DIEGO MARADONA
Das argentinische Unternehmen Sattvica ist vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) mit einer Markenrechtsklage gescheitert. Die Gesellschaft mit Sitz in...
beatmungsger‰t,medizinisches ger‰t,atemger‰t,sauerstoffger‰t *** ventilator s82-hzq
Investitionsprüfung: Bundeswirtschaftsministerium durfte Erwerb nicht untersagen
Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden: Das Bundeswirtschaftsministerium durfte den Erwerb eines deutschen Medizinprodukteherstellers durch ein...