Konkret geht es dabei um Vorwürfe zu Verstößen gegen die Pflicht zur Vorhaltung gesetzeskonformer Meldewege und gegen die Pflicht zur Benennung eines inländischen Zustellungsbevollmächtigten. Das Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) verpflichtet alle Anbieter sozialer Netzwerke zur Vorhaltung dieser Meldewege. Diejenigen, die den Dienst nutzen, sollen die Chance haben, Posts mit strafbaren Inhalten zur Prüfung anzeigen zu können. Die zustellungsbevollmächtigte Person oder Einrichtung mit ladungsfähiger Anschrift dient der Kommunikation mit deutschen Gerichten und Behörden, damit diese Schriftstücke mit rechtsverbindlicher Wirkung im Inland zustellen können.
Zustellung der Bescheide zunächst nicht gelungen
Der größte Teil des verhängten Bußgeldes entfällt auf den Pflichtverstoß im Hinblick auf die Meldewege. Dieser beläuft sich auf 4,25 Millionen Euro. Demensprechend liegt der Betrag für den zweiten Verstoß bei 875.000 Euro. Das Thema hat eine Vorgeschichte: Wie das BfJ mitteilt, hat es seit April des vergangenen Jahres mehrfach versucht, Anhörungsschreiben am Firmensitz von Telegram in Dubai zuzustellen. Das ist offenbar trotz Unterstützung der zuständigen Behörden in den Vereinigten Arabischen Emiraten nicht gelungen. Das BfJ ging dann den Weg über die Veröffentlichung der Schreiben im Bundesanzeiger.
Vorwürfe konnten nicht entkräftet werden
Das führte dazu, dass sich eine deutsche Anwaltskanzlei meldete und die Vertretung der Interessen von Telegram anzeigte. Sie nahm auch zu den Schreiben Stellung, konnte die darin erhobenen Vorwürfe aber nicht entkräften. Die Bußgeldbescheide sind dem Social-Network-Betreiber am 10. Oktober zugestellt worden. Sie sind noch nicht rechtskräftig. Wenn Telegram Einspruch erhebt und das BfJ keine Abhilfe verschafft, wandern die Akten über die Staatsanwaltschaft an das zuständige Amtsgericht Bonn.
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