Thyssenkrupp darf nicht mit Tata Steel

Aus dem Zusammenschluss von Thyssenkrupp und dem indischen Unternehmen Tata Steel wird endgültig nichts. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) bestätigte den von der Europäischen Kommission erlassenen Beschluss von Mitte Juni 2019. Das Vorhaben ist mit dem Binnenmarkt und dem Europäischen Wirtschaftsraum unvereinbar.
vom 28. Juni 2022
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Thyssenkrupp darf nicht mit Tata SteelAus dem Zusammenschluss von Thyssenkrupp und dem indischen Unternehmen Tata Steel wird endgültig nichts. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) bestätigte den von der Europäischen Kommission erlassenen Beschluss von Mitte Juni 2019. Das Vorhaben ist mit dem Binnenmarkt und dem Europäischen Wirtschaftsraum unvereinbar.
von Alexander PradkaBeide Unternehmen sind unter anderem in der Herstellung und Lieferung von Erzeugnissen aus Kohlenstoff-Flachstahl und Elektrostahl tätig. Die Produktionsstandorte befinden sich in Deutschland beziehungsweise in den Niederlanden und in Großbritannien. Sogenannte Endbearbeitungswerke sind auch in anderen EU-Mitgliedstaaten anzutreffen. Im September 2018 meldeten die Unternehmen ihr Vorhaben zur Übernahme der gemeinsamen Kontrolle über ein neu gegründetes Gemeinschaftsunternehmen nach der Fusionskontrollverordnung an.
 

Weniger Anbieter, höhere Preise

Wie der EuGH mitteilt, betraf das Vorhaben in der Hauptsache metallbeschichtete und laminierte Verpackungsstahl-Erzeugnisse sowie feuerverzinkte Stahlerzeugnisse. Die Produkte finden vor allem in der Automobilindustrie Verwendung. Die EU-Kommission verweigerte ihre Zustimmung zu dem Zusammenschluss mit der Begründung, dass das Vorhaben insbesondere wegen „horizontaler nichtkoordinierter Effekte infolge des Wegfalls eines starken Wettbewerbsdrucks“ eine erhebliche Beeinträchtigung eines wirksamen Wettbewerbs darstellen würde. Weniger Anbieter würden zu höheren Preisen für die Abnehmer führen.
 

EuGH bestätigt Kommission

Die von den Unternehmen angebotenen Abhilfemaßnahmen konnten die Bedenken der Kommission nicht ausräumen. Deshalb sah sich Thyssenkrupp veranlasst, beim EuGH Nichtigkeitsklage zu erheben. Ohne Erfolg: Der Europäische Gerichtshof schließt sich in seinem Urteil den Ausführungen der EU-Kommission an und bestätigt deren Beschluss. Nichtigkeitsklagen können von Mitgliedsstaaten, Organen der Union oder Einzelnen erhoben werden. Sie verfolgen den Zweck, unionsrechtswidrige Handlungen der Unionsorgane – also etwa der EU-Kommission – für nichtig erklären zu lassen.
EuGH, T-584/19Bildnachweise: © Unsplash / Yasin hm ]]>

Beitrag von Alexander Pradka

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