Studie: Chancen und Risiken der Digitalisierung für die Unternehmenscompliance

In einer gemeinsamen Studie haben die Noerr Partnerschaftsgesellschaft und das Center for Digital Public Services (CDPS) der Technischen Universität München herausgefunden, dass die fortschreitende Digitalisierung Unternehmen unter Compliance-Gesichtspunkten vor große Herausforderungen stellt und zudem neue Risiken schafft.
vom 13. Oktober 2021
image

Studie: Chancen und Risiken der Digitalisierung für die UnternehmenscomplianceIn einer gemeinsamen Studie haben die Noerr Partnerschaftsgesellschaft und das Center for Digital Public Services (CDPS) der Technischen Universität München herausgefunden, dass die fortschreitende Digitalisierung Unternehmen unter Compliance-Gesichtspunkten vor große Herausforderungen stellt und zudem neue Risiken schafft.
Im Rahmen der Erhebung wurden mehr als 300 Führungskräfte aus der ersten und zweiten Ebene befragt. 47 Prozent von ihnen gaben an, im eigenen Betrieb schon einem rechtlichen Compliance-Risiko ausgesetzt gewesen zu sein. An der Spitze der Probleme stehen Hackerangriffe – mehr als ein Fünftel der Befragten hat das im eigenen Unternehmen schon erlebt. Jeweils 17 Prozent nannten Datenschutzrechtsverstöße und Ransomware als eigetretenes Risiko. 14 Prozent berichten allgemein von IT-Sicherheitsdefiziten, 11 Prozent von Urheberrechtsverletzungen, neun Prozent von Erpressung und sieben Prozent von Datendiebstahl. Die Corona-Pandemie hat bei 22 Prozent der Betriebe dafür gesorgt, dass Compliance-Regeln gelockert wurden. Drei Viertel lehnten das aber auch ab.
 

Viele ergreifen schon Maßnahmen

Immerhin: Fast 90 Prozent der befragten Entscheidungsträger haben bereits in der ein oder anderen Weise Compliance-Maßnahmen ergriffen, um Rechtsrisiken, die sich aus der Digitalisierung ergeben, zu reduzieren. Am weitesten verbreitet sind dabei interne Stärken-Schwächen-Analysen, so genannte SWOT-Analysen (die Anfangsbuchstaben stehen für Strength, Weakness, Opportunities und Threats). Diese setzen 63 Prozent ein. 48 Prozent (Mehrfachangeben waren hier möglich) bestellen beziehungsweise verstärken den oder die Compliance-Beauftragten. Darauf folgen externe SWOT-Analysen (39 Prozent) und die Implementierung spezieller Compliance-Software (37 Prozent). Knapp ein Viertel der Führungskräfte setzt auf den Einsatz eines Chief Digital Officers (23 Prozent).
 

Verstärkte Investitionen geplant

Die Studie geht auch darauf ein, dass zwar einerseits mit der zunehmenden Digitalisierung mehr Angriffsflächen und Risiken einhergehen, auf der anderen Seite aber auch mehr Optionen bei der Bekämpfung zur Verfügung stehen. Für fast zwei Drittel hat das Thema einen hohen Stellenwert – insbesondere um Sicherheitsdefiziten vorzubeugen. Die gestiegene Relevanz zeigt sich laut Studie jedenfalls daran, dass viele befragte Entscheidungsträger in den kommenden Jahren verstärkt in digitale Compliance-Tools investieren möchten. Woran es noch mangelt, sind offensichtlich flexiblere Werkzeuge.
 

Verstärkte Investitionen geplant

Dr. Sophia Habbe, Partnerin von Noerr in Frankfurt und Co-Leiterin der Praxisgruppe Compliance & interne Untersuchungen, kommentiert die Studienresultate wie folgt: „Die Geschäftsleitungen sollten sich stärker als bisher vergegenwärtigen: Sie ist persönlich dafür verantwortlich, sämtliche Risiken, die mit der zunehmenden Nutzung digitaler Hilfs- und Arbeitsmittel einhergehen, zu ermitteln und ausreichend Ressourcen bereitzustellen, um diese zu managen.“
 

Die gesamte Studie ist hier abrufbar

Bildnachweise: © Unsplash / Dima Pechurin

Beitrag von Alexander Pradka

Dies könnte Sie auch interessieren

240418_News_Wettbewerbsrecht_Verjährung_US_omar-al-ghosson-Wkut4zCLCgs-unsplash
EU
Ab wann die Verjährungsfrist im europäischen Wettbewerbsrecht läuft
Die Verjährungsfrist für Schadensersatzklagen wegen einer Zuwiderhandlung gegen das Wettbewerbsrecht der Europäischen Union beginnt erst dann, wenn der...
June 24, 2021: En la comuna 13 se populariza cafe con la imagen de Pablo Escobar
„Pablo Escobar“ kann in der EU nicht als Marke eingetragen werden
Das Europäische Gericht (EuG) hat eine Entscheidung des Amtes der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) bestätigt, nachdem der Name „Pablo...
16 March 2024: Symbolic image of exclusion, racism and discrimination
Nur bei hinreichender Konkretisierung Entschädigung wegen „Mobbings“
„Mobbing“ ist kein Rechtsbegriff und damit auch keine mit einer Rechtsnorm vergleichbare selbstständige Grundlage für Ansprüche von Arbeitnehmern gegenüber...