Staat verliert viel Geld durch verjährte Ordnungsgeldverfahren

45 Millionen Euro sind dem Bundesamt für Justiz 2021 entgangen, weil knapp 10.000 Ordnungsgeldverfahren nach § 335 des Handelsgesetzbuches mittlerweile verjährt waren. Insgesamt leitete das Amt letztes Jahr 210.000 Ordnungsgeldverfahren in diesem Bereich ein und setzte knapp 79.000 Ordnungsgelder fest. Rund 77.000 Forderungen sind vollstreckt worden.
vom 5. September 2022
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Staat verliert viel Geld durch verjährte Ordnungsgeldverfahren

45 Millionen Euro sind dem Bundesamt für Justiz 2021 entgangen, weil knapp 10.000 Ordnungsgeldverfahren nach § 335 des Handelsgesetzbuches mittlerweile verjährt waren. Insgesamt leitete das Amt letztes Jahr 210.000 Ordnungsgeldverfahren in diesem Bereich ein und setzte knapp 79.000 Ordnungsgelder fest. Rund 77.000 Forderungen sind vollstreckt worden.
von Alexander Pradka§ 335 des Handelsgesetzbuches sieht die Festsetzung von Ordnungsgeldern gegen die Mitglieder vertretungsberechtigter Organe einer Kapitalgesellschaft vor, wenn diese die Pflicht zur Offenlegung von Jahresabschlüssen, Lageberichten oder Rechnungslegungsunterlagen der Hauptniederlassung nicht nachkommen. Das entsprechende Ordnungsgeldverfahren existiert seit 2007. Auf der Einnahmenseite für das vergangene Jahr stehen knapp 112 Millionen Euro. In der Relation fallen die Verjährungsausfälle demnach stark ins Gewicht.
 

Auffälligkeiten in den Jahren 2013 und 2018

In den Statistiken, die die Bundesregierung dem Deutschen Bundestag vorgelegt hat, zeigen beim Blick auf die Verjährungen zwei signifikante Einschnitte. Stiegen die Verluste von 2010 bis 2012 von knapp 3,8 über 6,3 auf 9 Millionen Euro an, folgte dann ein Sprung auf über 24 Millionen Euro. Bis 2017 waren die Ausfälle dann leicht rückläufig und landeten 2017 bei gut 20 Millionen Euro. 2018 dann der nächste Sprung: Hier kamen die verjährten Forderungen auf einen Betrag von 34,5 Millionen Euro. Der Peak war 2020 erreicht, mit einem Ausfall in Höhe von knapp 52 Millionen Euro.
 

2022 womöglich mit Rückgang zu rechnen

Ähnlich verläuft auch die Kurve bei den einzelnen Forderungen, die im jeweiligen Kalenderjahr verjährten. 2010 lag die Zahl noch bei 1.500. Bis 2012 verdoppelte diese sich. Von 2013 bis 2017 pendelte sie zwischen 4.500 und 4.900 verjährten Forderungen. 2018 ging es dann hoch auf 8.000, um nach einem weiteren Anstieg 2020 auf 11.300 bei 9.800 zu landen. Dieses Jahr könnte es zu einem deutlichen Rückgang kommen. Stand 30. Juni 2022 lagen die verjährten Fälle bei 2.700 und die daraus hervorgehenden finanziellen Ausfälle bei gut 12 Millionen Euro. Auf der Einnahmenseite stehen bis dahin 63 Millionen Euro. 215.000 Verfahren sind wirksam eingeleitet, 43.000 Ordnungsgelder festgesetzt sowie 34.500 Forderungen vollstreckt.Bildnachweise: © IMAGO / Steinach ]]>

Beitrag von Alexander Pradka

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