Damit geht die Aufforderung einher, diese Praktiken mit dem EU-Verbraucherrecht in Einklang zu bringen. Der Onlinehändler steht weiter unter Beobachtung und soll zudem weitere Informationen liefern. Basis für das konzertierte Vorgehen von CPC und EU-Kommission sind eingehende Untersuchungen. Wie die Kommission weiter mitteilt, decken die Ermittlungen ein breites Spektrum von Praktiken ab, mit denen Verbraucher beim Einkauf konfrontiert werden. Die Vorwürfe beziehen sich auf gefälschte Rabatte, Druckverkäufe, fehlende beziehungsweise falsche und irreführende Informationen – unter anderem im Hinblick auf die Nachhaltigkeit von Produkten, täuschende Produktetiketten und versteckte Kontaktdaten.
Zahlreiche Verstöße stehen im Raum
SHEIN gebe vor, mit Preissenkungen bessere Angebote zu unterbreiten. Diese beruhten allerdings nicht auf den tatsächlichen vorherigen Preisen, teilt die Kommission mit. Außerdem setze der Onlinehändler Konsumenten unter Druck, indem beispielsweise Kauffristen angegeben werden, die nicht stimmen. Über gesetzliche Rechte zur Rücksendung von Waren und zum Erhalt von Erstattungen würden unvollständige und unzutreffende Informationen vermittelt, auch was angebliche Nachhaltigkeitsvorteile angeht, würden falsche oder irreführende Angaben gemacht. Rücksendungen und Erstattungen bearbeite SHEIN nicht in Übereinstimmung mit den einschlägigen Rechten von Verbraucherinnen und Verbrauchern. Produktetiketten deuteten auf Besonderheiten von Produkten hin. Die entsprechenden Merkmale seien allerdings ohnehin gesetzlich vorgeschrieben. Schließlich müssten Konsumenten Hürden überwinden, wenn sie sich mit Fragen oder Beschwerden an SHEIN wenden wollen, Kontaktdaten seien kaum zu finden. Erläuterungen verlangt die CPC zu den Produktrankings und Bewertungen – Onlinehändler sind verpflichtet, auch in dieser Hinsicht Verbraucherinnen und Verbraucher nicht in die Irre zu führen. Wie die Kommission berichtet, ergänzt die aktuelle Maßnahme die laufende Untersuchung nach dem Gesetz über digitale Dienste (DSA). SHEIN hat nun einen Monat Zeit, um zu den Vorwürfen Stellung zu beziehen beziehungsweise zu konkretisieren, wie man seinen Verpflichtungen nachkommen will.
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