Regierung beschließt „Kartellrecht mit Klauen und Zähnen“

Im Juni des vergangenen Jahres hatte das Bundeswirtschaftsministerium eine Verschärfung des deutschen Wettbewerbsrechts angekündigt, im September folgte der entsprechende Gesetzesentwurf. Jetzt hat das Bundeskabinett die elfte Novellierung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) beschlossen. Damit setzt es die forsche Ankündigung von Wirtschaftsminister Robert Habeck, ein „Kartellrecht mit Klauen und Zähnen“ einzurichten, in die Tat um. Noch muss das Gesetz aber die Hürden Bundestag und Bundesrat überspringen.
vom 6. April 2023
image

Erweitern will die Regierung vor allem die Befugnisse des Bundeskartellamts: Dieses könnte künftig im Anschluss an sogenannte Sektoruntersuchungen Störungen des Wettbewerbs mit konkreten Maßnahmen abstellen. Bisher kann die Behörde das nicht, wenn kein Kartell nachweisbar ist. Eine Sektoruntersuchung mündet lediglich in einem Bericht. In Zukunft bekäme das Bundeskartellamt dahingehend mehr Macht, als dass es Marktzugänge für Wettbewerber erleichtern, Konzentrationstendenzen stoppen oder Unternehmen in Extremfällen sogar eigentumsrechtlich zu entflechten. Mit seinem Vorschlag orientiert sich das Bundeswirtschaftsministerium an den Befugnissen der britischen Competition and Markets Authority (CMA). Diese hat in der Vergangenheit bereits den Austausch wettbewerbssensibler Informationen verboten, den Verkauf von Unternehmensanteilen angeordnet.     

Gewinnabschöpfung

Zweiter zentraler Punkt der elften Novellierung des GWB: Vorteile, die Unternehmen durch Kartellrechtsverstöße erzielt haben, sollen künftig leichter abgeschöpft werden können. Das geht theoretisch zwar schon jetzt, aber die Hürden sind hoch. Kartellbehörden müssen aktuell noch komplexe Berechnungen des wirtschaftlichen Vorteils vornehmen. Und es muss der Nachweis gelingen, dass ein Unternehmen vorsätzlich oder fahrlässig gehandelt hat. In diesem Zusammenhang sind Erleichterungen vorgesehen, um kartellrechtswidrig erlangte Gewinne wieder zu entziehen. Außerdem will das Gesetz die rechtlichen Grundlagen dafür schaffen, dass das Bundeskartellamt die Europäische Kommission bei der Durchsetzung des Digital Markets Acts unterstützen kann.

Durchsetzung des Wettbewerbsprinzips

Der Initiator des Gesetzes, Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck, begründet seinen Vorstoß mit der Aussage, dass angesichts aktueller Krisen die großen Stärken des Wettbewerbs konsequenter genutzt werden müssten. „Wettbewerb ist das beste Mittel, um Verbraucherinnen und Verbraucher vor ungerechtfertigten Preissteigerungen zu schützen.“ Der „Innovationswettbewerb“ werde gebraucht, um Wachstum und Transformation der Wirtschaft zu beschleunigen. „Und dazu zählt auch, das Wettbewerbsprinzip auf den Märkten aktiv durchzusetzen – daher stärken wir mit der Novelle die Befugnisse des Kartellamts.“ Die im Bundeskabinett verabschiedete Novelle bezeichnete Habeck als „eine der größten Reformen des Wettbewerbsrechts der letzten Jahrzehnte“. Bundesjustizminister Dr. Marco Buschmann beruft sich auf die Erfinder der Sozialen Marktwirtschaft, die schon gewusst hätten, dass „wir eine Wettbewerbsbehörde mit Biss“ brauchen. Die Novelle erweitere einerseits die Befugnisse „einer der angesehensten Wettbewerbsbehörden der Welt“, zugleich sichere sie aber auch, dass „rechtsstaatliche Grundsätze beim kartellbehördlichen Einschreiten strikt gewahrt werden“.       

 

Copyright Bild:  Unsplash, Juan Carballo Diaz

Beitrag von Alexander Pradka

Dies könnte Sie auch interessieren

250611_News_KI Justiz_curated-lifestyle-8VhQ221GXF4-unsplash
Der Staat will Einsatz von KI in der Justiz vorantreiben
Den sechsten Bund-Länder-Digitalgipfel in Bad Schandau haben die Justizministerinnen und -minister von Bund und Ländern für eine gemeinsame Erklärung zum...
250606_News_Delivery Hero_polina-m-unsplash
EU
Hohe Geldbuße für Delivery Hero und Glovo
Die EU-Kommission hat gegen die Lebensmittellieferanten Delivery Hero und Glovo Bußgelder in Höhe von insgesamt 329 Millionen Euro erhoben. Die Unternehmen...
250602_News_Betreibsrat Matrix_philip-oroni-unsplash
Aktives Wahlrecht zum Betriebsrat in allen Betrieben
Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden: Ein Arbeitnehmer, der mehreren Betrieben desselben Unternehmens angehört, hat bei den Betriebsratswahlen all...