Jetzt liegt der Entwurf dem federführenden Ausschuss für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen zur weiteren Beratung vor. Ziel der Bundesregierung ist es, den Ausbau von Windenergie- und Photovoltaik-Anlagen zu beschleunigen und die Produktion von Wasserstoff aus erneuerbaren Energien zu unterstützen sowie die Nutzung von Windkraft und Biomasse zu verbessern. Daneben möchte sie „energiepolitisch unabhängiger“ werden, wie es in einem Papier des Bundestages heißt.
Ausweitung der Kapazitäten
Bis Ende 2024 ausgesetzt werden soll die bestehende Kapazitätsgrenze für Biogasanlagen im Außenbereich, außerdem soll es zu einer Lockerung der Anforderungen an die Herkunft der Biomasse kommen. Damit will das Kabinett die Gas-, Strom- und Wärmeproduktion von Bioenergieanlagen erhöhen. Die Änderung soll überdies als Basis dienen, überschüssigen Strom aus Windenergieanlagen mittels so genannter Elektrolyseure zur Produktion von Wasserstoff zu nutzen. Bei hohem Windaufkommen treten aktuell noch Netzengpässe auf. Windenergieanlagen müssen für einen begrenzten Zeitraum abgeschaltet werden, was dazu führt, dass nicht die ganze Erzeugungskapazität genutzt werden kann.
Änderungen im Baugesetzbuch
Die neuen Regelungen zielen darauf ab, Flächenpotenziale von Tagebaufolgeflächen für die Erzeugung von Strom aus Photovoltaik- oder Windenergieanlagen schnell und unkompliziert zu erschließen. Erreichen will das Kabinett dies mit der rechtlichen Privilegierung solcher Anlagen. Eine neue Verordnungsermächtigung im Baugesetzbuch soll es den betroffenen Bundesländern erleichtern, die Flächen ganz oder teilweise für die Erzeugung erneuerbarer Energien zu nutzen. Sie müssen dann auch nicht den Anlagen entgegenstehende Raumordnungs- und Flächennutzungspläne vorab anpassen. Ebenso wenig ist künftig die planerische Ausweisung von Windenergiegebieten notwendig.
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