Neue Rahmenbedingungen für erneuerbare Energien

Die Bundesregierung hat einen Gesetzesentwurf „zur sofortigen Verbesserung der Rahmenbedingungen für die erneuerbaren Energien im Städtebaurecht“ vorgelegt. Der Deutsche Bundestag hat diesen am 9. November in erster Lesung beraten.
vom 10. November 2022
image

Jetzt liegt der Entwurf dem federführenden Ausschuss für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen zur weiteren Beratung vor. Ziel der Bundesregierung ist es, den Ausbau von Windenergie- und Photovoltaik-Anlagen zu beschleunigen und die Produktion von Wasserstoff aus erneuerbaren Energien zu unterstützen sowie die Nutzung von Windkraft und Biomasse zu verbessern. Daneben möchte sie „energiepolitisch unabhängiger“ werden, wie es in einem Papier des Bundestages heißt.       

  

Ausweitung der Kapazitäten

Bis Ende 2024 ausgesetzt werden soll die bestehende Kapazitätsgrenze für Biogasanlagen im Außenbereich, außerdem soll es zu einer Lockerung der Anforderungen an die Herkunft der Biomasse kommen. Damit will das Kabinett die Gas-, Strom- und Wärmeproduktion von Bioenergieanlagen erhöhen. Die Änderung soll überdies als Basis dienen, überschüssigen Strom aus Windenergieanlagen mittels so genannter Elektrolyseure zur Produktion von Wasserstoff zu nutzen. Bei hohem Windaufkommen treten aktuell noch Netzengpässe auf. Windenergieanlagen müssen für einen begrenzten Zeitraum abgeschaltet werden, was dazu führt, dass nicht die ganze Erzeugungskapazität genutzt werden kann.

 

Änderungen im Baugesetzbuch       

Die neuen Regelungen zielen darauf ab, Flächenpotenziale von Tagebaufolgeflächen für die Erzeugung von Strom aus Photovoltaik- oder Windenergieanlagen schnell und unkompliziert zu erschließen. Erreichen will das Kabinett dies mit der rechtlichen Privilegierung solcher Anlagen. Eine neue Verordnungsermächtigung im Baugesetzbuch soll es den betroffenen Bundesländern erleichtern, die Flächen ganz oder teilweise für die Erzeugung erneuerbarer Energien zu nutzen. Sie müssen dann auch nicht den Anlagen entgegenstehende Raumordnungs- und Flächennutzungspläne vorab anpassen. Ebenso wenig ist künftig die planerische Ausweisung von Windenergiegebieten notwendig.    

 

Copyright Bild: Imago Images / Hans Blossey

Beitrag von Alexander Pradka

Dies könnte Sie auch interessieren

250203_News_EuGH_Sammelklageninkasso_US_sebastian-pociecha
Kartellschadensersatz: Streit um Zulässigkeit des Sammelklage-Inkassos
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat in einem Fall, in dem durch ein Kartell Geschädigte Schadensersatz vom Land Nordrhein-Westfalen begehren, entschieden,...
250131_News_BAG_Gewerkschaft_serhat-beyazkaya-ia9_WfkGQWA-unsplash
Unternehmen dürfen Gewerkschaften Herausgabe von Mailadressen verweigern
Ein Arbeitgeber ist nicht verpflichtet, der für ihn tarifzuständigen Gewerkschaft die dienstlichen E-Mail-Adressen seiner Arbeitnehmer zum Zweck der Mitgliederwerbung...
250128_News_China_Lizenzen_US_adi-goldstein
EU streitet mit China um Lizenzen für Hightech-Patente
Wie die EU-Kommission mitteilt, hat sie bei der Welthandelsorganisation (WTO) Konsultationen beantragt, um unfaire und illegale chinesische Handelspraktiken...